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Am 08.05.2025 wurde in Urmersbach im Landkreis Cochem-Zell ein 3-jähriges Mädchen so schwer verletzt, dass das Kind später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.

Das Kind hielt sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer als Fitnessraum genutzten Garage ihres Wohnanwesens auf, in der zu dieser Zeit ein in der Nachbarschaft wohnender 48-jähriger Mann mit Einwilligung des Vaters des Kindes unter anderem mit Hanteln trainierte. Während der nur wenige Minuten dauernden Anwesenheit des Mädchens in der Garage erlitt das Kind schwere Kopfverletzungen, an denen es später verstarb.

Der 48-Jährige, dessen Verhältnis zu dem Vater des Mädchens und dem Kind selbst als gut nachbarschaftlich bezeichnet werden kann, verließ unmittelbar nach dem Vorfall die Garage und begab sich in sein Wohnhaus. Hier legte er sich eine Schlinge um den Hals und stellte sich an das Fenster mit einer Fallhöhe von ca. 5m. Die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten noch mit ihm Kontakt aufnehmen und auch in das Wohnhaus gelangen, vermochten ihn aber nicht davon abzuhalten, in die Tiefe zu springen. Hierdurch erlitt er tödliche Verletzungen.

Ob die tödlichen Verletzungen des Kindes auf einem möglicherweise fahrlässig herbeigeführten Unfall beruhen oder vorsätzlich zugefügt wurden, soll durch weitere Ermittlungen zur Todesursache geklärt werden.

Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis des Mädchens ist von einer stumpfen Gewalteinwirkung gegen den Kopf auszugehen, möglicherweise hervorgerufen durch eine Hantel. Zur weiteren Klärung wurde eine weitergehende rechtsmedizinische Begutachtung zur Rekonstruktion des Geschehens in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dürfte erst in einigen Wochen vorliegen. (Staatsanwaltschaft Koblenz)

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