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Die 14. große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 11.04.2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 24.02.2025 gegen die beiden Angeklagten u.a. wegen Mordes zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft legt der 51-jährigen und dem 41-jährigen Angeklagten in zwei Fällen jeweils gemeinschaftlichen Mord in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge zur Last. Die Tötung der beiden Geschädigten sollen die Angeklagten laut Anklagevorwurf jeweils aus Habgier, heimtückisch sowie zu Ermöglichung einer anderen Straftat begangen haben.

Die beiden Angeklagten sollen zueinander in einer Liebesbeziehung gestanden haben.

Die Angeklagte soll eine Bekanntschaft zu dem 61-jährigen Geschädigten gepflegt haben. Der 61-jährige Geschädigte soll aufgrund psychischer Erkrankungen unter anderem unter Wahnvorstellungen gelitten haben. Die Angeklagten sollen dem 61-jährigen Geschädigten geglaubt haben, dass er adeliger Abstammung sei und über beträchtliches Vermögen verfüge. Daher sollen die Angeklagten eine Möglichkeit gesehen haben, an dieses vermeintliche Vermögen sowie an Wertgegenstände des Geschädigten zu gelangen und sich diese zuzueignen. Unter einem Vorwand sollen die Angeklagten den 61-Jährigen zu ihrer Wohnanschrift in Bad Breisig gelockt haben. Hier sollen die Angeklagten den arglosen 61-jährigen Geschädigten dann am 16.10.2024 gemäß eines vorher gefassten Tatplanes mit einem Messer unvermittelt angegriffen, überwältigt, gefesselt und schließlich mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben.

Der 28-jährige Geschädigte soll für die Angeklagte in ihrem Haus über längere Zeit Sanierungsarbeiten durchgeführt haben. Im Gegenzug soll vereinbart worden sein, dass der 28-jährige Geschädigte die Erdgeschosswohnung des Hauses übertragen bekomme und dort auch einziehen werde. Unter anderem um an das Fahrzeug des 28-Jährigen zu gelangen sowie um seinen Einzug ins Haus zu vermeiden, sollen die Angeklagten ihn am 19.10.2024 unter einem Vorwand zu der Wohnanschrift gelockt haben. Dort sollen sie den arglosen 28-jährigen Geschädigten dann gemäß eines vorher gefassten Tatplanes unvermittelt angegriffen, überwältigt, gefesselt und schließlich mit einem Fausthammer erschlagen haben.

Zur Beseitigung beider Leichen sollen die Angeklagten diese dann noch am selben Abend mit dem Fahrzeug des 28-Jährigen Geschädigten zum Rodder Maar verbracht und angezündet haben, wo die Leichen am nächsten Morgen gefunden wurden. (Quelle Landgericht Koblenz)

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