Nach Greensill-Insolvenz: Kreisverwaltung Altenkirchen gewinnt Rechtsstreit über eine halbe Millionen Euro gegen GVV Kommunalversicherung Altenkirchen. Es ist ein erster Teilerfolg in der langwierigen Aufarbeitung der Greensill-Insolvenz: Der Landkreis Altenkirchen hat sich vor dem Landgericht Koblenz mit der Klage aus der Vermögenseigenschadensversicherung gegen die GVV Kommunalversicherung (GVV) vollumfänglich in Höhe von einer halben Millionen Euro plus rund 90.000 Euro Zinsen durchgesetzt. Rückblick: Seit 2015 hatte der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen (AWB) geschäftliche Beziehungen zur Greensill Bank AG unterhalten und dort Termingelder angelegt. Durch die Insolvenz der Greensill Bank im Jahr 2021 hat der AWB einen Verlust in Höhe von 3,6 Mio. Euro erlitten.
Verwaltung und Politik haben seitdem umfangreich die näheren Umstände der Geldanlage aufgearbeitet, in der Folge trat der damals zuständige Kreisbeigeordnete Gerd Dittmann (Grüne) zurück. In einem umfangreichen rechtlichen Gutachten empfahl die Zentralabteilung der Kreisverwaltung im Dezember 2021 eine Klage aus der Vermögenseigenschadens- und Vermögenshaftpflichtversicherung, da die Erfolgsaussichten – trotz der komplexen rechtlichen Situation – als vielversprechend eingeschätzt wurden. Der Kreistag folgte dieser Empfehlung und beschloss einstimmig, Klage gegen die GVV zu erheben. Vergleichsverhandlungen mit der GVV blieben ohne Erfolg, da durch die Versicherung jegliche Vergleichsbereitschaft abgelehnt wurde. Obgleich der Schaden bei 3,6 Mio. Euro liegt, wurde durch den Landkreis zur Reduzierung des Kostenrisikos nur ein Teilbetrag in Höhe von 700.000 Euro eingeklagt (sogenannte Teilklage), mit der Option, bei Erfolg auch die weitergehende Summe einzuklagen. Zwar konnte sich der Landkreis mit den Ansprüchen aus der Vermögenshaftpflichtversicherung nicht durchsetzen, die Klage aus der Vermögenseigenschadensversicherung hat aber kürzlich zum Erfolg geführt. „Ich weiß natürlich“, so Landrat Peter Enders, „dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bin aber erleichtert, dass sich unser Aufwand und unsere Entschlossenheit ausgezahlt haben. Selbst für uns als Kreisverwaltung ist es nicht leicht, sich gegen eine große Versicherung durchzusetzen“. Die GVV Kommunalversicherung hat gegen das Urteil des Landgerichtes Koblenz Berufung eingelegt. Es geht nicht nur darum, dass die Versicherungsgesellschaft die hohe Summe nicht zahlen will, sondern dass sie auch einen Präzedenzfall zu fürchten hat. Soweit ersichtlich und auch von der GVV mehr oder weniger bestätigt, gibt es rund 25 von der Greensill-Insolvenz betroffene Kommunen, die über eine Vermögenseigenschadensversicherung verfügen. Lediglich die Kreisverwaltung Altenkirchen hat die Zahlungsverweigerung der Versicherung nicht akzeptiert und als einzige Kommune geklagt – was wiederum andere Kommunen hellhörig macht. Die Kreisverwaltung ihrerseits hat ebenfalls Berufung eingelegt, um auch weiterhin aus der zweiten Versicherung Leistungen zu erstreiten. Darüber hinaus ist man im Kreishaus optimistisch, dass der Schaden aufgrund des laufenden, allerdings langwierigen Insolvenzverfahrens gegen die Greensill Bank weiter minimiert werden kann. (Quelle Kreis Altenkirchen)