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„Abhängigen Menschen die Rückkehr in ein suchtmittelfreies Leben zu ermöglichen und ihnen damit die Teilhabe an der Gesellschaft und an Arbeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen, ist ein zentrales Ziel der Suchtkrankenhilfe. Das gilt für Abhängige von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen genauso, wie für Glücksspielsüchtige“, unterstrich Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Rheinland-Pfalz hat ein differenziertes und bewährtes Suchthilfesystem, in dessen Rahmen den Suchtberatungsstellen, die für Betroffene und ihre Angehörigen gleichermaßen eine zentrale Anlaufstelle sind, eine wichtige Rolle zukommt. „Um die Betroffenen umfassend unterstützen zu können, bedarf es Diagnostik, Beratung und Weitervermittlung. Diese qualifizierte Hilfe findet man in Rheinland-Pfalz in den 43 Suchtberatungsstellen und ihren 16 Außenstellen“, so die Ministerin. Jährlich werden diese von rund 16.000 Betroffenen und Angehörigen in Anspruch genommen.

Rheinland-Pfalz hat die Suchtberatungsstellen in evangelischer, katholischer, kommunaler und freier Trägerschaft, im Jahr 2017 mit einem Personalkostenzuschuss in Höhe von rund fünf Millionen Euro gefördert. Davon entfallen rund 800.000 Euro auf die Glücksspielsuchtprävention und die Beratung Spielsüchtiger.

Mit einer Suchterkrankung einhergehende Benachteiligungen, wie gescheiterte Beziehungen, Arbeitslosigkeit oder auch Überschuldung und damit zusammenhängend soziale Ausgrenzung, sind vielschichtig und betreffen nicht nur die suchtkranken Menschen, sondern auch deren Angehörige. Um den vielfältigen Problemlagen gerecht zu werden, halten die Suchtberatungsstellen spezielle Angebote in der Suchtprävention, der niedrigschwelligen Arbeit oder für überschuldete Suchtkranke bereit. „Die kostenlose Beratung, die auf Wunsch auch anonym erfolgen kann, ist für viele Betroffene der erste Schritt, Benachteiligungen entgegenzuwirken und Selbstbestimmung wiederzuerlangen“, so die Ministerin.

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