Den fünf Angeklagten im Alter von 23 bis 27 Jahren wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 26.09.2023
bis 28.09.2023 gemeinschaftlich einen erpresserischen Menschenraub sowie einer der Angeklagten
zugleich eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Die Angeklagten sollen den ihnen bekannten Geschädigten am Abend des 26.09.2023 gewaltsam
entführt haben, um von dessen Brüdern Lösegeld zu erpressen.
Dabei soll einer der Angeklagten dem
Geschädigten mit einem Messer eine ca. 1,2 cm große Stichwunde am Oberkörper zugefügt haben, die
dazu geeignet gewesen sein soll, das Leben des Geschädigten zu gefährden, als dieser sich geweigert
haben soll, mit ihnen ins Auto zu steigen. Während der Fahrt soll es zu weiteren Schlägen und zwei
Verletzungen des Geschädigten mit dem mitgeführten Messer am rechten Knie sowie einer
telefonischen Lösegeldforderung an einen Bruder des Geschädigten in Höhe von zunächst 10.000 €
gekommen sein. Im Verlaufe der Nacht sollen die Angeklagten den Geschädigten in einen Keller einer
Gartenlaube verbracht und an einen Stuhl gefesselt festgehalten haben, wobei sich in dem Raum u.a.
mehrere Messer, Pfefferspray und eine schwarze Feuerhandwaffe inklusive Munition und Magazin
befunden haben sollen. Dem Geschädigten soll angedroht worden sein, dass man ihm seine Füße, Arme
und Hände abschneide, wenn sein Bruder nicht das Lösegeld bringen würde. Währenddessen soll einer
der Angeklagten einen weiteren Bruder des Geschädigten telefonisch kontaktiert und ein Lösegeld in
Höhe von nunmehr 25.000 € gefordert haben. Nachdem vier der Angeklagten schließlich mit dem
Geschädigten die Gartenlaube verlassen haben und mit ihrem Fahrzeug losgefahren sein sollen, sollen
sie am Abend des 27.09.2023 festgenommen worden sein. Zu einer von der Polizei durchgeführten
Geldübergabe soll der fünfte Angeklagte, der die Lösegeldverhandlungen geführt haben soll,
erschienen und in der Nacht vom 28. auf den 29.09.2023 festgenommen worden sein. Zu einer
Geldübergabe soll es letztlich nicht gekommen sein. (Quelle LG Koblenz)