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In dem Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den Erlass eines weiteren Strafbefehls bei dem Amtsgericht Cochem - Strafrichter - beantragt, den dieses auch erlassen hat. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

Gegenstand des Strafbefehls sind Spenden in Höhe von insgesamt 19.000,- EUR, die von drei Personen überwiesen wurden. Die drei Personen wurden als Mitbeschuldigte geführt. Der Strafbefehl legt dem nunmehr Verurteilten zur Last, im Jahr 2015 insgesamt 19.000,- EUR in bar an die drei Mitbeschuldigten übergeben und diese gebeten zu haben, die Beträge auf ihre Bankkonten einzuzahlen und in ihrem Namen an den CDU Kreisverband Cochem-Zell zu spenden. Daraufhin erfolgte eine entsprechende Zahlung durch die drei Mitbeschuldigten. Der Strafbefehl bewertet diese Spenden als unzulässig im Sinne von § 25 Absatz 2 Nr. 6 Parteiengesetz, weil der Spender nicht feststellbar war und die Namensnennung des tatsächlichen Spenders der 19.000,- EUR im Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands für das Jahr 2015 entgegen § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz unterblieb.

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bewerten das Vorgehen des tatsächlichen Spenders als Vergehen nach § 31d Abs. 1 Nr. 1 Parteiengesetz, weil er unrichtige Angaben über die Einnahmen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkte.

Der Verurteilte hat den Tatvorwürfen zu jeder Zeit des Verfahrens widersprochen. Er hat den Strafbefehl nach eigener Mitteilung akzeptiert, um das Verfahren einem Ende zuzuführen.

Gegen die drei mitbeschuldigten „Strohleute“ wurde das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 31d Abs. 1 Nr. 1 Parteiengesetz mit richterlicher Zustimmung gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt, weil sie nach den durchgeführten Ermittlungen über die Gesamthöhe der drei Spenden keinen Überblick hatten und sie daher allenfalls ein geringer Schuldvorwurf träfe. Gegen Angehörige der CDU hat sich in diesem Zusammenhang kein Anfangsverdacht strafbaren Handelns ergeben.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Parteispenden an den CDU Kreisverband Cochem-Zell und den CDU Landesverband sind damit insgesamt abgeschlossen. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)

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