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Westerburg (ots)

Am 29.07.22 um 11:13 Uhr stellte eine Streifenwagenbesatzung eine selbstfahrende Arbeitsmaschine auf der L302 in Willmenrod fest. Bei der Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass das Fahrzeug über keine Betriebserlaubnis zum Fahren im Straßenverkehr verfügt und deshalb auch nicht versichert war. Der 37-jährige Fahrer des Gefährts muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Am 29.07.22 um 13:25 Uhr kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung auf einem Feldweg in Herschbach (Oberwesterwald) einen 35-jährigen Freilinger auf seinem Mofa. Es wurde festgestellt, dass der Luftfilter aufgebohrt wurde und somit die Betriebserlaubnis erloschen war. Eine Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit ergab, dass das Mofa nicht wie vorgeschrieben 25 km/h, sondern 62 km/h fuhr. Den 35-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Mofa wurde sichergestellt.

Am 29.07.22 um 23:30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Westerburg eine sechsköpfige Personengruppe in der Schloßwiesenstraße in Westerburg. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass ein 38-jähriger Westerburger einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Körperverletzung hatte. Da er die Strafe in Höhe von 1800 EUR nicht bezahlen konnte, sollte er durch die Polizeibeamten festgenommen werden. Bei der Festnahme widersetzte sich der 38-Jährige. Er wurde in die JVA verbracht. Gegen ihn wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Am 30.07.22 um 22:10 Uhr kontrollierten Polizeibeamte auf der B255 in Rennerod eine 58-jährige Rollerfahrerin aus Alpenrod. Es wurde festgestellt, dass die Fahrerin nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß und zudem drogentypische Auffälligkeiten hatte. Ein durchgeführter Drogentest ergab, dass die Fahrerin unter dem Einfluss von Amphetamin und Methamphetamin stand. Weiterhin konnten die Beamten bei der Durchsuchung der 58-jährigen Fahrerin aus Alpenrod eine Dose mit Amphetamin auffinden. Diese wurde sichergestellt. Der Fahrerin wurde eine Blutprobe entnommen. Der Roller wurde sichergestellt. Es wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

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