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Die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz ist gesunken. Insgesamt waren im April in Rheinland-Pfalz 120.163 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 2.451 weniger als im März, allerdings 2.792 mehr als im Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent. Im April 2020 lag sie bei 5,2 Prozent.

„Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist trotz des leichten Rückgangs der Arbeitslosigkeit im April weiterhin schwierig. Viele Beschäftigte befinden sich noch immer in Kurzarbeit und auch für zahlreiche Selbstständige ist die berufliche Zukunft weiterhin ungewiss. Hinzu kommt, dass die Pandemie den Arbeitsmarkt in einer Zeit des Umbruchs trifft und die Transformation der Arbeitswelt zusätzlich beschleunigt“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Die Landesregierung unterstützt Menschen in dieser schwierigen Situation und stärkt Erwerbstätige und Beschäftigte in der Transformation der Arbeitswelt“, sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Gerade in Zeiten des Umbruchs und sich rapide verändernder Arbeitswelten – wie jetzt während der Corona-Pandemie – gewinnt die berufliche Weiterbildung für Beschäftigte und Betriebe nochmals erheblich an Bedeutung, um mit den aktuellen Anforderungen an die Qualifikation Schritt zu halten und zum Beispiel mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher gilt es, durch berufliche Weiterbildung Qualifikationen zu erhalten und auszubauen.“ Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds (ESF), „Betriebliche Weiterbildung“ und „QualiScheck“ des rheinland-pfälzischen Arbeitsministeriums, hin.

Das Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“ wurde im Oktober 2020 aufgelegt und richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Diese können aus Mitteln des ESF mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr bei der Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Dabei wählen die Unternehmen die Art der Weiterbildung und den Weiterbildungsträger selbst aus.

Darüber hinaus können mit dem Förderprogramm „QualiScheck“ – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen aus ESF-Mitteln bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. Der „QualiScheck“ richtet sich an Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen zur Förderung beruflicher Weiterbildung und zur Antragstellung finden Sie unter www.berufliche-weiterbildung.rlp.de. (Quelle Staatskanzlei Mainz)

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