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Limburg-Weilburg. Durch das Inkrafttreten des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes gelten erstmals bundesweit einheitliche Regelungen zu den notwendigen Einschränkungen aufgrund hoher Inzidenzen. Als Schwellenwerte zu den unterschiedlichen Stufen der neuen Regelungen gelten nun die Werte 100, 150 und 165. Diese werden aufgrund der Zahlen ermittelt, die das Robert-Koch-Institut (RKI) täglich bekannt gibt. Die dem RKI vorliegenden Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreises Limburg-Weilburg gemeldet und entsprechen somit den im Kreisgebiet bestätigten Corona-Fällen. Da das RKI die Inzidenz anhand der Datenlage um 18 Uhr eines jeden Tages errechnet, weicht diese von der Zahl ab, die der Landkreis Limburg-Weilburg bisher täglich um 12 Uhr ermittelt hat. Die Differenz entsteht, weil in der Zeit von 12 bis 18 Uhr weitere Befunde eingehen und erfasst werden. Um die tägliche Meldung des Landkreises den neuen Vorgaben des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes anzupassen, wird auch das Gesundheitsamt nun die Zahlen zugrunde legen, die zu der Uhrzeit erfasst sind, die auch das RKI zu Grunde legt. Die Umstellung erfolgt am Dienstag, 27. April 2021, wodurch es einmalig zu einem verkürzten Meldezeitraum kommt. (Quelle Landkreis Limburg-Weilburg)

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