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Die Landesregierung hat beschlossen, an der Zielvereinbarung mit der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB Rheinland-Pfalz e.V. festzuhalten. Dies ist das Ergebnis von Gesprächen der Landesregierung mit der kommissarischen DITIB-Spitze in Rheinland-Pfalz. Eine Evaluierung der Zielvereinbarung soll wie geplant im Herbst 2021 stattfinden.

Anlass des Krisengesprächs war die Einladung des Landesvorstandes an einen türkischen Publizisten, der durch homophobe und verschwörungsideologische Aussagen bekannt ist. Nach deutlicher Kritik war die Online-Veranstaltung kurzfristig abgesagt worden. „Diese Einladung war ein herber Rückschlag für den Prozess der Zielvereinbarung. Aussagen des Eingeladenen entsprechen nicht den gemeinsam festgehaltenen Wertvorstellungen“, machte Staatsminister Konrad Wolf deutlich. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hatte deshalb vom Landesverband eine Stellungnahme eingefordert und von den Konsequenzen aus dem Vorgang die Fortsetzung des Zielvereinbarungsprozesses abhängig gemacht.

„Der DITIB Landesverband hat nun Verantwortung übernommen und einschneidende Konsequenzen gezogen. Dies nicht nur personell, sondern auch strukturell. Wir sehen hierin den Willen DITIBs, den verbandsinternen Reformprozess fortzusetzen und die Zielvereinbarung zum Erfolg zu führen. Wir werden daher den Zielvereinbarungsprozess fortführen und in der nächsten Zeit genau schauen, ob die angekündigten Maßnahmen wirksam sind. Im Herbst dieses Jahres werden wir wie geplant die Zielvereinbarung evaluieren und entscheiden, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden“, so Wolf.

Im Nachgang zur abgesagten Veranstaltung waren der Landesvorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied zurückgetreten. Der Landesvorstand unter Führung des neuen kommissarischen Vorsitzenden kündigte eine aufklärende und präventive Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Stellen an, die verschwörungstheoretischen und antisemitischen Denkmustern sowie menschenfeindlichen Positionen im Verband nachhaltig entgegenwirkt, Darüber hinaus wird der Landesverband durch eine verbindliche Compliance-Richtlinie sicherstellen, dass Funktionsträger und Positionen, die dem religiösen und gesellschaftlichen Verständnis einer dem Koran, der prophetischen Tradition und der grundgesetzlichen Werteordnung verpflichteten Religionsgemeinschaft widersprechen, nicht mit den DITIB-Landesverband vereinbar sind.

„Die Angelegenheit zeigt, dass der Zielvereinbarungsprozess der richtige Weg ist, um die gemeinsamen Grundlagen zu klären und auftretende Probleme zügig und effektiv aufzuarbeiten: Durch die bestehende Zielvereinbarung konnte die Landesregierung unmittelbar das Gespräch mit dem DITIB-Landesverband suchen und Konsequenzen einfordern, ohne sein grundgesetzlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht zu verletzen. Eine entsprechende Klausel, bei Konflikten das Gespräch zu suchen, ist in der Zielvereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Diesbezüglich werte ich die nun erfolgte Aufarbeitung, auch in der recht kurzen Zeit, als positives Signal für die Wirksamkeit der Zielvereinbarung“, bilanzierte Wolf.

Hintergrund

Die Zielvereinbarungen wurden im April 2020 zwischen der Landesregierung und vier islamischen Verbänden getroffen. Die Vereinbarungen enthalten Aussagen zu den gemeinsamen Wertegrundlagen und benennen notwendige Maßnahmen, um die Verbände personell und strukturell so autonom aufzustellen, dass die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit dem Land verlässlich gewährleistet sind. Die Zielvereinbarungen sollen im Herbst 2021 evaluiert werden. (Quelle Staatskanzlei Mainz)

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