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Limburg-Weilburg. Das Impfzentrum des Landkreises Limburg-Weilburg verfügt bereits seit dem ersten Tag der Corona-Impfungen am 27. Dezember 2020, gemäß den Vorgaben des Landes Hessen, über eine Nachrückerliste, auf die beim Vorhandensein überschüssiger Impfdosen kurzfristig zurückgegriffen werden kann. Grundsätzlich werden die Impfungen mittels „Mobiler Impfteams“ sowie in den Impfstraßen nach Möglichkeit so geplant, dass keine überzähligen Dosen entstehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Impfstoffhersteller verschiedene Gebinde liefern, ist es unumgänglich, aus den Impfstofffläschchen, auch Vials genannt, in einem Arbeitsgang entweder sechs oder elf Impfdosen herzustellen. Die geplante Gesamtzahl der zu impfenden Personen differiert oftmals mit der tatsächlichen Anzahl der geimpften Personen pro Tag. Das kann verschiedentlichste Ursachen haben. So kann sich der Impfling kurzfristig, nach erfolgter Aufklärung, doch gegen eine Impfung entscheiden, Termine werden kurzfristig storniert oder der Impfarzt kann aus medizinischen Gründen nicht impfen, da der Patient seiner Einschätzung nach zum Zeitpunkt der Impfung nicht impftauglich ist. Vor dem Hintergrund all dieser Unwägbarkeiten kann selbst die beste Planung an ihre Grenzen stoßen, sodass zur Vermeidung des Impfdosen-Verfalls auf Nachrückerinnen und Nachrücker zurückgegriffen werden muss.

Personen, die über die Nachrückerliste an eine Impfung gelangen, können allesamt unter die höchste und hohe Priorisierungsstufe im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung (§§2 und 3) subsumiert werden. Darunter zählen exemplarisch Personen über 70 Jahren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie der Krankenhäuser oder aber Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation und damit verbundenen medizinischen Maßnahmen nur innerhalb eines eng begrenzten Zeitraumes geimpft werden dürfen. Letztere zählen zu den sogenannten Härtefällen, die nur mittels Härtefallantrag beim Gesundheitsamt und dortiger Empfehlung auf die Nachrückerliste kommen.
Bis dato waren der überwiegende Teil der Personen auf dieser Liste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie der im Landkreis Limburg-Weilburg ansässigen Krankenhäuser. Grundsätzlich können sich alle interessierten Personen, die die Voraussetzungen der Priorisierungsstufe 1 oder 2 der Coronavirus-Impfverordnung (§§2, 3) erfüllen, auf die Nachrückerliste des Impfzentrums Limburg-Weilburg aufnehmen lassen. Neben der Priorisierung ist hierfür eine ausreichende Flexibilität und Mobilität gefordert, da beim Vorliegen von überschüssigen Impfdosen das Zeitfenster zwischen Kontaktaufnahme mit den Personen dieser Liste durch das Impfzentrum bis zum Verfall der Impfdosen meist nicht mehr als 45 Minuten betragen darf. Üblicherweise erfolgt die Einbestellung abends, nach Ende des regulären Impfbetriebs. Die Nachrückerliste bildet damit einen wesentlichen Bestandteil der täglichen Aufgabenwahrnehmung des Impfzentrums.
Sofern Interesse an der Aufnahme auf die Nachrückerliste des Impfzentrums Limburg-Weilburg besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllt sind (aktuell Priorisierung nach Corona-ImpfV gemäß § 2 oder § 3), kann man sich gerne jederzeit unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! auf die Nachrückerliste aufnehmen lassen. Die Angaben werden überprüft und, wenn entsprechende Nachweise erbracht werden, wird die beantragende Person auf die Nachrückerliste gesetzt. Zuletzt sollte nicht unerwähnt bleiben, dass jedoch durch die Aufnahme auf die Nachrückerliste kein Anspruch auf zeitnahe Impfung besteht. (Quelle Kreis Limburg Weilburg)

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