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Limburg-Weilburg. Mit Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 hatte der Landkreis Limburg-Weilburg eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetages ausgesprochen sowie den Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge auf einen Umkreis von 15 Kilometern ab Wohnort eingeschränkt. Diese Maßnahmen entsprachen dem Eskalationskonzept des Landes Hessen zum „Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in Hessen“. Landkreise mit einem 7-Tages-Indizenzwert ab kumulativ 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen waren demnach gehalten, solche Regelungen zu verfügen. „Zwischenzeitlich liegt im Landkreis Limburg-Weilburg der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Die Allgemeinverfügung wird daher entsprechend der Vorgaben des Eskalationskonzepts aufgehoben.

Nach erforderlicher Bekanntgabe der Aufhebung gilt die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 deshalb ab dem 22. Januar 2021, 0 Uhr, nicht mehr. Bitte tun Sie alles dafür, dass sich die positive Entwicklung in unserem Landkreis fortsetzt und insbesondere Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen weiter Entlastung erfahren. Mit unserer anderen Allgemeinverfügung für den Bereich Pflege und der darin enthaltenen, umfangreichen Teststrategie versuchen wir weiterhin, unsere Krankenhäuser sowie die Alten- und Pflegeeinrichtungen bestmöglich vor weiteren Viruseinträgen zu schützen“, betont Landrat Michael Köberle.

Um den Risiken zu begegnen, die aus einer Virusmutation folgen können, wurden zwischen Bund und Bundesländern am 19. Januar 2021 Maßnahmen vereinbart, die aus dem Vorsorgeprinzip resultieren. Die hessischen Landesregelungen werden sich daher erneut ändern, gegebenenfalls werden auch lokale beziehungsweise regionale Maßnahmen zu ergreifen sein. Im Einzelnen bleibt dies aber abzuwarten. (Quelle Stadt Limburg)

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