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Rheinland-Pfalz stärkt die Gesundheitsstudiengänge an den staatlichen Hochschulen mit zusätzlichen rund 2,5 Millionen Euro und setzt damit im Haushalt 2021 einen Schwerpunkt im Gesundheitsbereich. Das Land stärkt damit die akademische Ausbildung der Pflegekräfte und Hebammen an der Universität Trier und der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen sowie unterstützt die Umsetzung der bundesweiten Reform der Psychotherapeutenausbildung an den Universitäten in Mainz, Landau und Trier.

„Wir wollen die Forschung und Lehre in den Gesundheitsberufen in Rheinland-Pfalz ausbauen. Daher freue ich mich, dass wir auch im Landeshaushalt 2021 wieder einen deutlichen Ausbauschwerpunkt setzen konnten“, so Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf. „Das ist auch ein deutlicher Beitrag, die Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz auf einem hohen Niveau zu halten und mehr Fachkräfte vor Ort auszubilden.“

Bereits mit dem Haushalt 2019/2020 hat das Land mit 740.000 Euro für den erforderlichen Personalausbau an den Hochschulen Sorge getragen, damit ein Teil der Pflegekräfte akademisch ausgebildet wird und zukünftig Hebammen durch ein Studium ihren Beruf erlernen. Neu hinzugekommen ist die Reform der Psychotherapeutenausbildung, die bereits zum Wintersemester 2020/2021 gestartet ist. „Die Neuordnungen dienen letztendlich alle dem Ziel, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu verbessern. Deswegen wird mit dem Haushalt 2021 eine wichtige Investition in die Zukunft getätigt“, so Wolf.

Mit dem Pflegeberufegesetz des Bundes von 2017 wurde der hochschulische Weg in die Pflege erstmalig durch eine staatliche Prüfung geregelt, die eine direkte Berufszulassung ermöglicht. In diesem Sinne werden die neuen Bachelorstudiengänge auch als primärqualifizierend bezeichnet. Zielsetzung des Pflegestudiums ist, wissenschaftliche Erkenntnisse stärker in die Praxis einfließen zu lassen. Mit dem Haushalt 2021 werden hierfür fünf zusätzliche Stellen des wissenschaftlichen unterstützenden Bereichs zur Verfügung gestellt, die mit fast 400.000 Euro veranschlagt sind.

Der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen wurden mit dem Haushalt 2019/2020 bereits eine neue Professur und eine Mitarbeiterstelle zur Verfügung gestellt. Sie bietet derzeit einen dualen Bachelorstudiengang „Pflege“ an, der in Kooperation mit Fachschulen durchgeführt wird. Um die Umstellung auf den neuen primärqualifizierenden Bachelorstudiengang vorzubereiten, kommen mit dem Haushalt 2021 weitere zwei Mitarbeiterstellen hinzu. Darüber hinaus ist für das Sommersemester 2021 ein neuer Masterstudiengang „Innovative Versorgungspraxis in der Pflege und im Hebammenwesen“ in Planung.

Der Universität Trier wurden bereits mit dem Haushalt 2019/2020 fünf Professuren und eine Mitarbeiterstelle neu zur Verfügung gestellt. Diese neuen Professuren werden zukünftig durch die Schaffung von drei weiteren Mitarbeiterstellen im wissenschaftlichen Bereich im Haushalt 2021 unterstützt. Die Universität Trier wird damit die Nachwuchsförderung verstärken und die Einrichtung eines Promotionskollegs vornehmen. Daran soll auch die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen durch kooperative Promotionen partizipieren. „Die Pflege ist eine relativ junge Wissenschaft, umso wichtiger ist es deshalb, Nachwuchsförderung und Forschung voranzubringen“ erläuterte Wolf. Die Universität Trier hat den neuen primärqualifizierenden Bachelorstudiengang „Klinische Pflege“ bereits zum Wintersemester 2020/2021 gestartet. Auch ein Masterangebot „Interprofessionelle Gesundheitsversorgung“ mit den Schwerpunkten Klinische Pflege und Gesundheitsförderung ist bereits eingerichtet, das die Möglichkeit zur späteren Promotion eröffnet.

„Die Universität Trier wird sich als ein Zentrum der Psychotherapeutenausbildung weiterentwickeln und dankt für einen ersten Schritt in der personellen Unterstützung dieses Ziels. Eine weitere Säule unseres Gesundheitscampus ist, Trier zum Zentrum der akademischen Pflegewissenschaft in Lehre und Forschung zu etablieren. Dies geschieht in einem mehrfach herausfordernden Umfeld: Es geht um die Begeisterung junger Menschen für dieses Studium, es geht um berufsbegleitende Weiterqualifizierung, es geht um die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und es geht um eine gesellschaftliche Verpflichtung von sehr hoher Priorität. Das Arbeitsfeld wächst und differenziert sich weiter aus“, sagt Prof. Dr. Michael Jäckel, Präsident der Universität Trier.

Mit dem neuen Hebammengesetz des Bundes vom November 2019 wurde ein entscheidender Wandel in der Ausbildung normiert. Letztmalig in 2022 können die Fachschulen Auszubildende aufnehmen, im Anschluss sind die Hochschulen dafür zuständig. In Rheinland-Pfalz engagiert sich hierfür die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen und wird zum Wintersemester 2021/2022 ein entsprechendes Studium anbieten. „„Damit wird in Deutschland eine Entwicklung eingeleitet, die in anderen europäischen Ländern bereits Standard ist. Dass wir so frühzeitig starten können, freut mich sehr“, so Wolf. Diese gute Ausgangsposition geht auf den bereits vorhandenen dualen Bachelorstudiengang „Hebammenwesen“ zurück, der derzeit noch gemeinsam mit Fachschulen in Ludwigshafen angeboten wird. „Diesen haben wir bereits mit dem Haushalt 2019/2020 mit einer neuen Professur und einer Mitarbeiterstelle ausgebaut“, betonte der Wissenschaftsminister.

Um die Versorgung der Schwangeren und ihrer Familien auch zukünftig auf hohem Niveau sicherzustellen, werden mit dem Haushalt 2021 drei neue Professuren sowie drei neue Mitarbeiterstellen nach Ludwigshafen gehen. „Diese Größenordnung in Höhe von über einer halben Million Euro veranschlagter Personalkosten pro Jahr zeigt eindeutig, wie ernst wir die Aufgabe nehmen, zukünftige Hebammen durch ein qualitativ hochwertiges Studium auszubilden“, betonte Wolf.

„Wir freuen uns, für die Sicherstellung des Bedarfs an Hebammen in Rheinland-Pfalz auch zukünftig als Hochschule mit einem anerkannten Gesundheitsschwerpunkt einen wichtigen Beitrag leisten zu dürfen“, betont Prof. Dr. Mudra, Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen, und weist dankend auf die bemerkenswerte Unterstützung durch das Ministerium hin, die sich neben den finanziellen insbesondere auch auf inhaltliche und persönliche Aspekte beziehe.

An der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen wird darüber hinaus ein „Skills-und Simulationszentrum“ für die Pflege und das Hebammenwesen aufgebaut, für das im Haushalt 2021 als ersten Schritt 380.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Es dient der Vermittlung der praktischen Lehrinhalte im Hebammenwesen und in der Pflege: Demonstrations- und Simulationsmodelle ermöglichen den Studierenden den Einstieg in die praktische Arbeit, bevor sie in Krankenhäusern an Patientinnen und Patienten angeleitet werden. Dies ist ein unverzichtbarer Beitrag zum Patientenschutz.

Eine grundlegende Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde mit dem Bundesgesetz vom 15. November 2019 auf den Weg gebracht. Künftig soll die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut direkt nach dem erfolgreichen Abschluss eines gestuften Bachelor- und Masterstudiums erteilt werden. In Rheinland-Pfalz sind davon die Universitäten Mainz, Trier, und Koblenz-Landau, Campus Landau betroffen. „Mein Dank gilt den Professorinnen und Professoren, die sich der Herausforderung gestellt haben, die erste Phase dieser Reform zügig umzusetzen“, betonte Wissenschaftsminister Wolf.

An allen drei Universitäten hat der neue sechssemestrige Bachelorstudiengang bereits zum Wintersemester 2020/2021 begonnen. Die ersten Absolventinnen und Absolventen können dann, wenn sie ihr Studium in der Regelstudienzeit beenden, in den neuen Masterstudiengang Psychotherapie zum Wintersemester 2023/2024 einsteigen. Diese zweite Phase der Reform ist bereits in der Planung. Dass auch dieses neue Studienangebot nur mit zusätzlichen Stellen und Mitteln zu realisieren ist, darauf hat die Wissenschaftsseite den Bund bereits frühzeitig hingewiesen. Als ersten Schritt wird nunmehr das Land über 1,2 Millionen Euro im Haushalt 2021 bereitstellen. Darin veranschlagt sind jährliche Personalmittel in Höhe von über einer Million Euro. (Quelle Staatskanzlei Mainz)

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