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20200707 SportanlagenMTGute Nachrichten für die Vereine in der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur: Die Sporthallen im Eigentum der VG sowie die Sportplätze in den Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur bleiben über die Sommerferien geöffnet und können von den Vereinen für Sport, Musik, Theater und Versammlungen genutzt werden. Auch viele Dorfgemeinschaftshäuser sind geöffnet. Nutzer müssen eine schriftliche Genehmigung einholen und die jeweiligen Hygienepläne einhalten. Es wurden neue Belegungspläne erstellt, weil in Corona-Zeiten immer nur eine begrenzte Anzahl Personen eine Anlage gemeinsam nutzen kann. Außerdem wollen mehr Gruppen als vorher in die Hallen und auf die Plätze. Bild
Training geht auch mit Abstand. Wie viele andere Vereinsgruppen auch freuen sich die Jugendfußballer der SG Horressen-Elgendorf, dass sie endlich wieder trainieren können. (Bild: VG Montabaur)

Die Vereine und Gruppen warten schon länger auf eine Freigabe der Sportanlagen. Auch die Fraktion von Bündnis90/die Grünen im Verbandsgemeinderat hatte sich in der Sache engagiert. Es habe, erklärt Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich, lange Rechtsunsicherheit gegeben, da seitens des Landes die Regelungen zur Öffnung der Sportanlagen unklar waren, bzw. im Laufe der Wochen mehrmals geändert wurden. Inzwischen herrsche Klarheit, die Hygienekonzepte für die einzelnen Sportarten und Musikgruppen stehen und auch seitens der VG wurde für jede Halle ein Hygieneplan erstellt. Jede Gruppe, die eine Halle oder einen Platz nutzt, muss eine Person benennen, die dafür verantwortlich ist, dass die Hygiene-Regeln eingehalten werden. Außerdem wurden neue Belegungspläne für die Hallen erstellt. „Das war eine schwierige Aufgabe. Denn es gibt viele Anfragen, der Bedarf ist groß. Andererseits sind strenge Regeln zu beachten“, macht der Bürgermeister klar. Es darf immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig in einer Halle oder auf einem Sportplatz sein. Das mindert die Kapazitäten. Gleichzeitig war es erforderlich, dass in den Hallen Schulunterricht stattfinden konnte. Auch die Gremien der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde müssen Ihre Sitzungen immer wieder in den Sporthallen abhalten, um die Hygienevorschriften einhalten zu können. Außerdem wollen jetzt mehr Gruppen und Vereine die Hallen nutzen, denn beispielsweise gibt es auch für Chöre und Orchester Hygienekonzepte, die sie in ihren üblichen Proberäumen nicht umsetzen können, weil dort zu wenig Platz ist. Und schließlich fehlt es an Versammlungsorten für Vereine, politische Gremien und Veranstaltungen. Zwischen den einzelnen Gruppen müssen jeweils 15 Minuten Pause sein zum Lüften und damit die Gruppen sich nicht begegnen. „All das müssen wir unter einen Hut bringen“, so Richter-Hopprich. „Dabei stimmen wir uns mit der Kreisverwaltung und den anderen Verbandsgemeinden im Westerwald ab.“

Sporthallen
Die Sporthallen an den Grundschulen in Horbach, Montabaur (Innenstadt), Montabaur-Horressen, Nentershausen, Neuhäusel (alte und neue Halle), Niederelbert und Ruppach-Goldhausen stehen in Trägerschaft der VG und bleiben über die Sommerferien geöffnet. Das gleiche gilt für die Kreissporthallen und die Sporthalle der Anne-Frank-Schule in Montabaur. Normalerweise hat die VG ihre Sporthallen während der Sommerferien geschlossen, damit eine Grundreinigung und Renovierungsarbeiten erledigt werden können. „Aber in diesem Jahr ist alles anders. Viele Vereine konnten monatelang nicht trainieren. Hier wollen wir Möglichkeiten schaffen. Außerdem fahren viele Familien nicht in den Urlaub. Da ist es gut, wenn die Vereine zumindest Übungsstunden anbieten können“, begründet Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich die Entscheidung.

Sportplätze
Die Sportplätze stehen im Eigentum der Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur. Auch hier gelten individuelle Hygienepläne für jede Anlage, jede Sportgruppe muss das für ihre Sportart geltende Hygienekonzept berücksichtigen. So dürfen im Fußball beispielsweise wieder Gruppen von 10 Personen zusammen trainieren, auch Körperkontakt ist dabei wieder erlaubt. Sofern mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren ist es untersagt, dass sich die Gruppen mischen oder treffen. Für die Sportplätze der Stadt Montabaur werden die Belegungspläne derzeit neu erstellt, weil der neue Kunstrasenplatz an der Waldschule bald für den Trainingsbetrieb freigegeben wird und dadurch neue Kapazitäten entstehen, so dass umverteilt werden kann. Die Ortsgemeinden organisieren die Platzbelegung in Eigenregie, Ansprechpartner sind die Ortsbürgermeister.

Schwimmbad und sonstige Sportanlagen
Das Mons-Tabor-Bad ist seit dem 6. Juli wieder geöffnet. Der Betrieb ist eingeschränkt: Es gibt täglich vier Badezeiten mit begrenzter Personenzahl; Tickets müssen im Voraus online gebucht werden. Nähere Infos unter www.mons-tabor-bad.de. Öffentliche Anlagen wie Trimm-Pfade oder Mehrgenerationenplätze mit Outdoor-Fitness-Geräten sind ohnehin frei zugänglich. Hier gelten die allgemeinen Corona-Regeln für den öffentlichen Raum: Abstand halten und Rücksicht nehmen sind das oberste Gebot. Weitere Sportanlagen wie Tennisplätze, Reit- oder Golfanlagen sind im Eigentum von Privatpersonen oder Vereinen. Hier entscheiden die Besitzer über die Öffnung und kümmern sich selbst um die Hygiene-Regeln.

Dorfgemeinschaftshallen
Auch die Dorfgemeinschaftshallen werden häufig für Übungsstunden bei Sport, Musik oder Theater genutzt. Die Hallen in der Stadt Montabaur mit ihren Stadtteilen stehen ab den Sommerferien wieder für die Vereine zur Verfügung, die bisherigen Belegungspläne gelten weiterhin. Zwischen den einzelnen Gruppen müssen jeweils 15 Minuten Pause sein zum Lüften und damit die Gruppen sich nicht begegnen. Die Ortsgemeinden organisieren die Belegung der Dorfgemeinschaftshallen in Eigenregie, Ansprechpartner sind die Ortsbürgermeister. (Quelle Stadtverwaltung Montabaur)

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