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Montabaur (ots)

Heute hat sich im Laufe der Ermittlungen zu dem o.a. vermeintlichen Aufbruch eines Geldautomaten ergeben, dass bereits am 02.07.2020 ein Defekt des Geldautomaten vorgelegen hat. Bei dieser Feststellung wurden durch eine Sicherheitsfirma die Geldkassetten entnommen und gesichert. Diese Information lag der örtlichen Filiale nicht vor. Demnach liegt keine Straftat vor. (Quelle Polizei Montabaur)

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