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Im 14. Änderungsverfahren geht es um eine Wohnbaufläche in Daubach. Die Ortsgemeinde möchte ein kleines, bedarfsgerechtes Neubaugebiet mit bis zu zwölf Bauplätzen im Gemarkungsbereich „In den Kappesstückern“ ausweisen. Nach den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplans „Mittelrhein-Westerwald“ dürfen neue Wohnbauflächen im FNP nur dann ausgewiesen werden, wenn an andere Stelle bislang unbebaute, aber für Wohnungsbau vorgesehene Flächen wieder in Grünflächen umgewidmet werden. Als Tauschfläche für die „Kappesstücker“ ist der noch nicht erschlossene Bereich der Eulenstraße vorgesehen. Der VGR stimmte einstimmig der Einleitung des 14. Änderungsverfahrens zu.

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