Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen ein Ermittlungsverfahren gegen einen zur Tatzeit jugendlichen deutschen Staatsangehörigen. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, in der Nacht zum 19.08.2019 ein mit ihm in einer Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Diez in häuslicher Gemeinschaft lebendes Ehepaar mit einem gefährlichen Gegenstand attackiert und hierbei erheblich verletzt zu haben. Die beiden Geschädigten befinden sich aufgrund der Folgen des Angriffs in stationärer ärztlicher Behandlung.
Am gestrigen Abend wurde der zunächst flüchtige Beschuldigte dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und der Schwere der Tat erlassen hat.
Der Beschuldigte, dessen Schuldfähigkeit im Rahmen der weiteren Ermittlungen zu prüfen sein wird, hat im Rahmen der Vorführung beim Ermittlungsrichter von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Zur Klärung des Motivs der Tat, deren Abläufe und Hintergründe sind ergänzende Ermittlungen erforderlich. Weitergehende Auskünfte sind der Staatsanwaltschaft daher auch auf Nachfrage nicht möglich. (Staatsanwaltschaft Koblenz)