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Rechtsverordnung liegt ab 2. Juli bei Kreis und Verbandsgemeinde aus

Hirz-Maulsbach/Altenkirchen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen beabsichtigt, die Friedenseiche in Hirz-Maulsbach (Flur 11, Flurstück 28) als Naturdenkmal gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz auszuweisen. Vom 2. Juli bis 2. August liegt hierzu der Entwurf der Rechtsverordnung und die dazugehörige Karte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld (Rathausstraße 13, Altenkirchen, Zimmmer 214) sowie bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung (Hochstraße 28, Raum E 03, Altenkirchen) während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Zudem können die Unterlagen ab dem 2. Juli auch online eingesehen werden (https://www.vg-altenkirchen.de/aktuell/bekanntmachungen/ oder https://www.kreis-altenkirchen.de/INTERNET/Bürgerservice/Öffentliche-Auslegung). Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch die Unterschutzstellung berührt sein könnten, hat im Zeitraum bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen vorzubringen (Kontakt: VG-Verwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstrasse 1, 57610 Altenkirchen, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). (Quelle Kreis Altenkirchen)

Kategorie: Bunte Meldungen
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