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Betzdorf. Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat die Richtlinie für die Förderung von energieerzeugende Anlagen angepasst und fördert ab sofort die Errichtung von festinstallierten Batteriespeicher in Kombination mit einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage. Antragsberechtigt sind alle Privathaushalte mit selbstgenutzten Wohnraum, sowie Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden innerhalb des Verbandsgemeindegebietes. Die Anlage muss eine Mindestspeicherkapazität von 3 kWh aufweisen. Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Bruttoinvestitionskosten gewährt. Die Förderhöhe beträgt 100,00 Euro je volle kWh Speicherkapazität, jedoch maximal 500,00 Euro, jeweils bezogen auf einen Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage bzw. bei einer bestehenden Anlage auf die Nachrüstung des Batteriespeichers.

Die Antragstellung muss innerhalb von 3 Monaten nach Anschaffung und Inbetriebnahme des Fördergegenstandes erfolgen. Die vollständigen Förderrichtlinien und den Antragsvordruck können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Tel.: 02741/291-319, erhalten oder unter www.vg-bg.de einsehen. (Quelle VG Betzdorf-Gebhardshain)

Kategorie: Bunte Meldungen
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