Bei kleineren Baustellen muss der Eigentümer selbst dafür sorgen, dass die Mülltonnen erreichbar sind Altenkirchen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) weist darauf hin, dass bei Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich die Abfallentsorgung weiterhin planmäßig erfolgt. Die bauausführende Firma ist – speziell bei Vollsperrungen – rechtlich verpflichtet, die Abfallentsorgung entsprechend zu gewährleisten. Im Regelfall werden laut AWB die Behälter von den Firmen am Grundstück abgeholt und an geeignete Sammelplätze außerhalb der Baustelle gebracht. Hier erfolgt dann die Entleerung der Behältnisse durch den Abfallentsorger. Im Anschluss werden die Gefäße dann wieder durch das Tiefbauunternehmen an das jeweilige Grundstück zurückgebracht. „Die Vertreter der tätigen Firmen vor Ort können hierzu gerne angesprochen werden“, schreibt der AWB in einer Pressemitteilung. Bei kleineren Baustellen, bei denen die Gefäße von den Bürgerinnen und Bürgern ohne erheblichen Mehraufwand zu transportieren sind, sei es erforderlich, dass die Anwohner ihre Gefäße selbst außerhalb der Baustelle dort platzieren, wo eine gute Anfahrmöglichkeit für den Entsorger besteht. Im Rahmen verschiedener Bauabschnitte könnten natürlich, beispielsweise bei Straßenerneuerungsmaßnahmen, bisweilen temporäre Engpässe entstehen. In diesen Fällen bittet der AWB um Verständnis. (Quelle Kreis Altenkirchen)
Weitefeld (ots)
Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer meldete am Montagnachmittag der Polizei in Betzdorf, dass auf der Strecke von Elkenroth ein Pkw sehr unsicher geführt wurde. Der Pkw sei in Schlangenlinien gefahren worden. In Weitefeld konnte die 60-Jährige Fahrzeugführerin kontrolliert werden. Ein Atemalkoholwert von über 2 Promille wurde festgestellt. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und der Führerschein sichergestellt. (Quelle Polizei Betzdorf)
Im Zeitraum 02.03.2020 bis 06.03.2020 werden im Zuge der Kreisstraße 26 [K 26] zwischen Mörlen und der Landesstraße 287 [L 287] Holzernte-/Baumfällmaßnahmen unter Vollsperrung durchgeführt bzw. finden Verkehrssicherungsmaßnahmen statt. Die Umleitungsstrecke ist über Neunkhausen ausgeschildert. (Quelle LBM)
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Jahrzehntelang war der Wolf im Rheinland ausgestorben – jetzt streifen wieder Einzeltiere durch die Region. Das „Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land“ umfasst Teile des Rhein-Sieg-Kreises, des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises. Auf über 900 Quadratkilometern gehören auch die kreiseigenen Kommunen Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth sowie Bereiche von Bad Honnef, Königswinter und Siegburg östlich der A3 dazu.