Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die vierte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese berührt zwei Punkte: Regelungen zum Beherbergungsverbot sowie falsche Angaben auf Kontaktlisten zur Kontaktdaten-Nachverfolgung.
Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden am kommenden Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten und die bisher geltenden Quarantäneregelungen für innerdeutsche Risikogebiete ersetzen. Konkret wird in der Äderungsverordnung folgendes geregelt: Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand.
Koblenz (ots)
Die Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Koblenz führte am Donnerstag, 08.10.2020 und am Freitag, 09.10.2020, intensive zivile Fahndungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung auf den Bundesautobahnen durch. Neben einer Vielzahl von Einsatzkräften aus ganz Rheinland-Pfalz waren auch Fahndungskräfte aus Hessen, Bayern und der Hansestadt Hamburg beteiligt.
Mit dieser länderübergreifenden Fahndungsmaßnahme setzte die Polizei einen Impuls zur Bekämpfung "Reisender Täter", welche in häufigen Fällen die Bundesautobahnen als Anreise- und Fluchtwege zur Begehung von Einbrüchen und Diebstählen nutzen.
Im Zuge des Einsatzes konnten zahlreiche Personen und Fahrzeuge kontrolliert werden. Dies führte zur Aufhellung einer Vielzahl von Straften im Bereich der Betäubungsmittel-, Eigentums- und Fälschungskriminalität. Hierbei konnten zudem mehrere Fahrzeuge mit gefälschten Kennzeichen und TÜV-Plaketten sicherstellen werden und es ergaben sich in einem Fall weitere Ermittlungsansätze gegen Fälscher von Ausweisen. In einem weiteren Fall konnte eine durch die Staatsanwaltschaft gesucht Person mit Haftbefehl festgenommen und einer Justizvollzugsanstalt zugeführt werden. (Quelle Polizei Koblenz)
Koblenz (ots)
Bereits am 4. August 2020 haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Koblenz bei einer Kontrolle auf der BAB 61 mehr als 15 Kilogramm Ecstasy sichergestellt.
Laut den Frachtpapieren sollte der LKW nur mit Keksen beladen sein, die nach Südosteuropa transportiert werden sollten. Damit gaben sich die Kontrollbeamten nicht zufrieden und nahmen den Kühlauflieger genauer unter die Lupe. Die Hartnäckigkeit sollte sich auszahlen, da in einem Staukasten drei Einkaufstüten aufgefunden wurden, was den Fahrer, einen 29-jährigen Serben, plötzlich sehr nervös werden ließ. Bei der Kontrolle der Taschen fanden die Kontrollbeamten dann den Grund für die gestiegene Nervosität, 15,3 Kilogramm Ecstasypillen. Die rosa- und grünfarbenen Pillen waren in mehreren durchsichtigen Beuteln verpackt. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Test reagierte positiv auf Ecstasy. Es handelt sich um ca. 34.000 Pillen. "Die sichergestellten Drogen haben einen Straßenverkaufspreis von weit mehr als 250.000 Euro.", so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamtes Koblenz. Des Weiteren wurden vier ein-Kilogramm-Beutel eines weißen Pulvers festgestellt. Die Überprüfung ergab, dass es sich um eine Substanz handelt, die häufig als Streckmittel für Kokain Verwendung findet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wurde vom zuständigen Ermittlungsrichter Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main.
Um Anschlussermittlungen nicht zu gefährden, wird die Meldung erst heute veröffentlicht. (Quelle Polizei Koblenz)
Rettert (ots)
Am 23.09.2020 kontaktierte die 81-jährige Geschädigte, aufgrund eines Flyers einen Anbieter für Teppichreinigungen. Man vereinbarte einen Gesamtbetrag von 1500EUR für die Reinigung von insgesamt sechs Teppichen. Während der Abholung der Teppiche wurde der Geschädigten auch ein entsprechendes Liefer-/Abholscheinformular ausgestellt, welches von einem der insgesamt vier unbekannten Täter jedoch in einem unbemerkten Moment auf einen deutlich höheren Betrag geändert wurde, was der Geschädigten zunächst nicht auffiel. Als die gereinigten Teppiche wieder geliefert wurden, forderten die Täter von der Geschädigten nun den höheren Betrag, hierzu wollten diese auch keine Rechnung ausstellen. Da die Täter Druck auf die Geschädigte ausübten, holte diese sich Nachbarn zu Hilfe welche die Polizei verständigten. Daraufhin verließen die Täter umgehend die Örtlichkeit. Die Teppiche verblieben bei der Geschädigten. Eine entsprechende Recherche ergab, dass das auf dem Flyer angegebene Teppichhaus nicht existent ist.
Haben Sie den Verdacht, Opfer eines unseriösen Notdiensts/Haustürgeschäftes geworden zu sein, dann scheuen Sie sich nicht, umgehend Ihre örtliche Polizei darüber zu informieren. (Quelle Polizei Diez)