Um halb zehn am Morgen kam es zu einem Stromausfall in Teilen der Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod. Betroffen waren die Orte Dreikirchen, Niedererbach, Obererbach, Steinefrenz und Görgeshausen. Ursache war ein Baum, der bei Arbeiten in eine Freileitung gefallen war und so einen Kurzschluss verursacht hatte. Nach einer guten halben Stunde Reparaturarbeiten war die Stromversorgung wieder hergestellt. Die Bergungsarbeiten dauerten jedoch länger an. (Quelle evm)
Das Autobahnamt Montabaur führt am kommenden Sonntag, dem 13. Dezember 2020, in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 16 Uhr, Baumfällarbeiten im Bereich der Anschlussstelle (AS) Bendorf durch. Zur Ausführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen im vorgenannten Zeitraum in der AS Bendorf erforderlich - Sperrung der Ausfahrt Bendorf zur B 42 in Richtung Bendorf und Vallendar aus Richtung Koblenz kommend. Der Verkehr wird über die AS Höhr-Grenzhausen und von dort zurück zur AS Bendorf zur Abfahrt in Richtung Bendorf/Neuwied bzw. nach Vallendar geleitet. Sperrung der Zufahrt auf die A 48 in Richtung Autobahndreieck (AD) Dernbach/Westerwald von Bendorf kommend (B 42). Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt vor Ort über die B 42 zum Knotenpunkt B 413 und von dort zurück zur Zufahrt an der AS Bendorf in Richtung AD Dernbach/Westerwald.
Koblenz (ots)
Ein aufmerksamer Bürger befreite gestern Mittag eine schwarze Katze im Hauptbahnhof Koblenz aus ihrer misslichen Lage.
Nachdem der Mann die in einem Schließfach ausgesetzte Katze gefunden hatte, überreichte er diese wohlbehalten der Bundespolizei. Sie befand sich in einer verschlossenen Reisetasche, konnte sich jedoch nicht selbst befreien.
Wer das Tier wann dort ausgesetzt hat, wird hoffentlich die Videoauswertung zeigen.
Nach einem gestärkten Mahl brachten die Bundespolizisten die Katze zum Tierheim Koblenz. (Quelle Polizei Koblenz)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der erste Schnee ist gefallen; aus diesem Anlass möchten wir gerne auf Ihre Schneeräumpflicht hinweisen.
Durch die Straßenreinigungssatzungen der Stadt und der Ortsgemeinden, ist jeder Eigentümer und Benutzer eines Grundstücks dazu verpflichtet, die Straßen entlang des Anwesens zu reinigen. Im Winter umfasst dies auch die Räumung von Schnee. Insbesondere die Gehwege sind tagsüber zeitnah zu räumen, um den sicheren Verkehr zu Fuß zu gewährleisten. In der Nacht gefallener Schnee ist bis 07:00 Uhr morgens zu räumen. In Straßen, die nicht von der Stadt oder Ortsgemeinde geräumt werden, erstreckt sich diese Räumpflicht allerdings auch bis zur Mitte der an das Grundstück angrenzenden Fahrbahn. Wir weisen darauf hin, dass es zu unterlassen ist, Schnee auf die Fahrbahnen zu drücken, um die Gehwege zu räumen. Dieser ist an andere geeignete Plätze (auf dem Privatgrundstück oder an den Rand besonders breiter Gehwege) zu verbringen, wo er zu keinen Beeinträchtigungen des Fußgängerverkehrs führt. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und wünschen eine schöne Advents- und Winterzeit. (Quelle Stadt Ransbach-Baumbach)