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20200109 GrauertseckRansbachBaumbachÖffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach – Teilgebiet Stadt Ransbach-Baumbach
Der Verbandsgemeinderat Ransbach-Baumbach hat im Juli 2016 auf der Grundlage des § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der aktuellen Fassung die Teilfortschreibung und somit 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach beschlossen. Die 2. Änderung wird somit im „Parallelverfahren“ zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte –Bereich Mitte“ (Neubau Edeka) der Stadt Ransbach-Baumbach durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Absatz 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Edeka Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr hat größere Expansionsabsichten in Ransbach-Baumbach und beabsichtigt ihre Filiale an einem neuen Standort zu errichten. Die angedachte Planung konnte am ehemaligen Standort nicht realisiert werden. Der neue Standort ist im Bereich der Pleurtuitstraße 8 vorgesehen. Am gleichen Standort wird neben der eigentlichen Edeka-Filiale eine zweite Teilsonderfläche mit einem zusätzlichen Discounter entstehen. Der Stadtrat hat mit der Inkraftsetzung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Neubau Edeka) zwischenzeitlich die verbindliche Bauleitplanung umgesetzt. Nunmehr soll auch das parallel notwendige Änderungsverfahren auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.
Auf Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 22.06.2017 wurde ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren nach § 3 I BauGB und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 I BauGB durchgeführt. Auf der Grundlage des Planentwurfes wurde gleichzeitig die landesplanerische Stellungnahme eingeholt und in diesem Zusammenhang auch ein Antrag auf Zielabweichung zum Landesentwicklungsprogramm LEP IV (Ziel 57 – Zentralitätsgebot) bei der Oberen Landesplanungsbehörde gestellt. Die aus der frühzeitigen Beteiligung ergangenen Stellungnahmen sowie die planerischen Auswirkungen aus dem zwischenzeitlich eingegangenen positiven Zielabweichungsbescheid und dessen Nebenbestimmungen konnte der Verbandsgemeinderat entsprechend würdigen und in die Entwurfsplanungen einarbeiten lassen.
Auf der Grundlage der angepassten Entwurfsplanung aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Zielabweichungsbescheides zum Landesentwicklungsprogramm LEP IV (Ziel 57 – Zentralitätsgebot) beschloss der Verbandsgemeinderat gemäß den §§ 3 Absatz 2 und 4 a des Baugesetzbuches in seiner Sitzung am 12.09.2018 die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach- Teilgebiet Stadt Ransbach-Baumbach
Der Geltungsbereich der angestrebten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach- Teilgebiet Stadt Ransbach-Baumbach ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals gesondert kenntlich gemacht.

(Übersichtskarte)

Gemäß den Bestimmungen des § 3 II BauGB liegt die Entwurfsplanung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach- Teilgebiet Stadt Ransbach-Baumbach gemeinsam mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom

13.01.2020 bis 13.02.2020

während der Öffnungszeiten, montags, mittwochs, jeweils von 8.oo Uhr bis 12.oo Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 8.oo Uhr bis 16.oo Uhr, und donnerstags von 8.oo Uhr bis 18.oo Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, öffentlich aus.
Innerhalb dieses Zeitraumes der öffentlichen Auslegung können Bedenken oder Anregungen zu der angestrebten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach- Teilgebiet Stadt Ransbach-Baumbach schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach vorgetragen werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit die Auswirkungen dieser Planungen mit dem zuständigen Vertreter der Verwaltung zu erörtern. (Quelle VG Ransbach-Baumbach)