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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen jugendlichen deutschen Staatsangehörigen aus der Verbandsgemeinde Diez Anklage zu einer Jugendkammer des Landgerichts Koblenz wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.

In der im November 2019 erhobenen Anklage wird dem seit dem 19.08.2019 in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten zur Last gelegt, in der Nacht zum 19.08.2019 seine mit ihm in einer Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Diez in häuslicher Gemeinschaft lebenden Pflegeeltern heimtückisch jeweils mehrfach mit einem Küchenmesser attackiert und hierdurch lebensgefährlich verletzt zu haben. Nach erfolgreich erfolgter stationärer ärztlicher Behandlung ist der Gesundheitszustand der Pflegeeltern zwischenzeitlich stabil.

Nähere Einzelheiten zum Tatgeschehen und zur Persönlichkeit des jugendlichen Angeklagten können wegen dessen besonders schutzwürdigen privaten Interessen (§ 12a Abs. 2 Ziffer 3 Landesmediengesetz) nicht mitgeteilt werden. Denn insoweit hat der Gesetzgeber durch seine Entscheidung, die Hauptverhandlung der Öffentlichkeit zu entziehen (§ 48 Jugendgerichtsgesetz), zum Ausdruck gebracht, dass die Interessen jugendlicher Angeklagter großes Gewicht haben.

Die Jugendkammer des Landgerichts Koblenz hat das Hauptverfahren eröffnet und Termin zur nicht öffentlichen Hauptverhandlung auf den 07.01.2020 bestimmt. Bitte wenden Sie sich wegen weiterer Einzelheiten zum Verlauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz. (Quelle Landgericht Koblenz)

 

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