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Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat jetzt eine neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019.
„Ich freue mich, dass im September eine Einigung mit den Verbänden der Krankenkassen erzielt werden konnte. Die nunmehr beschlossene Gebührensatzung stellt Rechtssicherheit für alle Beteiligten her“, sagte Michael Jaeger, Dezernent für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz des Rhein-Sieg-Kreises.
Alle nicht gesetzlich krankenversicherten Bürgerinnen und Bürger, die bereits in diesem Jahr Rettungsdienst-Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises in Anspruch genommen haben, erhalten in den nächsten Wochen korrigierte, das heißt, verringerte Gebührenbescheide des Kreises.

Hintergrund der neuen Satzung ist, dass der Rhein-Sieg-Kreis als Träger des Rettungsdienstes dem Gesetz nach zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sowie des Krankentransportes verpflichtet ist. Zur Finanzierung des Rettungsdienstes erhebt er von den Benutzerinnen und Benutzern Gebühren, deren Höhe er eigenverantwortlich durch Satzung festlegt. Bei gesetzlich Versicherten werden diese in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten der Rettungsdienste waren in den vergangenen Jahren im Rhein-Sieg-Kreis, der mit zu den größten Kreisen in Deutschland gehört sowie die Bedarfe auch eines ländlich geprägten Kreises berücksichtigen muss, gestiegen. Aufgrund dessen war eine Gebührenanpassung notwendig geworden.
Diese hatten die Verbände der Krankenkassen zunächst abgelehnt. Das Beteiligungsverfahren mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen, welches nach dem Rettungsgesetz NRW vorgesehen ist, konnte im Herbst 2018 nicht einvernehmlich zum Abschluss gebracht werden.
Die Kostenträger hatten gegenüber dem Kreis erklärt, dass die Gesamtkostensteigerung im Rettungsdienst im Vergleich zu anderen Rettungsdienstträgern zu hoch sei und sahen eine Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Dem gegenüber vertrat der Rhein-Sieg-Kreis die Auffassung, dass die eingetretene Kostenentwicklung aus den strukturellen Gegebenheiten und den Ergebnissen des europaweiten Ausschreibungsverfahrens der rettungsdienstlichen Leistungen resultieren. Der Kreistag hatte daher bereits in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Neufassung der Satzung für den Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises (Gebührensatzung) beschlossen. Diese sollte zum 01.01.2019 in Kraft treten, wurde aber seitens der Kostenträger nicht anerkannt und führte zu Kürzungen der Gebühren.
Der Rhein-Sieg-Kreis verhandelte seither als Träger des Rettungsdienstes mit den Krankenkassen über die Kosten. Schließlich konnte am 23.09.2019 eine Einigung erzielt werden. Diese hatte eine Überarbeitung der Kalkulation zur Folge. Bei einem jährlichen Kostenvolumen für den Rettungsdienst in Höhe von insgesamt 34 Millionen Euro haben die Krankenkassen rund 1,5 Millionen Euro gekürzt. Ein großer Anteil entfiel davon auf den Notarztdienst, da hier die Prognose zur erwarteten Kostenentwicklung nicht zutraf. Auch waren Kostenpositionen betroffen, die in die Gebühr für den Transport mit einem Rettungswagen und einem Krankentransportwagen eingeflossen sind, sodass die Rettungsmittelgebühren geringfügig angepasst werden mussten. Die Gebühren für die Tätigkeit der Feuer- und Rettungsleitstelle bleiben unverändert.
(Quelle: Pressemitteilung, Rhein-Sieg-Kreis)