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Mit einer Neuerung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung können seit 01.10.2019 die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online durchgeführt werden. Zudem ist bei bestimmten Vorgängen eine vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung eingeführt und bei der Umschreibung von Fahrzeugen das sofortige Losfahren ermöglicht worden.

„Knapp 20 Millionen Zulassungsvorgänge von PKW im vergangenen Jahr – die Kfz-Zulassung ist eines der meistgenutzten Verwaltungsverfahren in Deutschland. Wir wollen weg vom Papierkram und lästigen Behördengängen hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Mit unserem Verordnungsentwurf werden wir nun auch das erstmalige An- und das Ummelden per Mausklick ermöglichen. Das ist eine enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt. Künftig heißt es einfach: klicken und losfahren. Das ist Bürgerservice pur.“ – Ankündigung des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer im Vorfeld der Einführung.

Das Projekt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zielt auf eine einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere Fahrzeugzulassung, die – unter weitgehender Beibehaltung der Verfahrensabläufe im heutigen Zulassungsverfahren – möglichst medienbruchfrei abgewickelt werden soll.
Der Gang zur Zulassungsbehörde (ZulB) soll künftig für Standardfälle entfallen können. Das Vorhaben wird dabei stufenweise umgesetzt. Die Stufen 1 und 2 sind bereits im Betrieb und umfassen die internetbasierte Abwicklung der folgenden Vorgänge:

• Stufe 1: Internetbasierte Außerbetriebsetzung (seit dem 01.01.2015 in Betrieb)
• Stufe 2: Internetbasierte Wiederzulassung auf dieselbe Halterin bzw. denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit demselben bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen (seit dem 01.10.2017 in Betrieb)

Mit der Einführung der Stufe 3 kann erstmals der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeuges aus zulassungsrechtlicher Sicht, von der Neuzulassung bis zur Außerbetriebsetzung, internetbasiert abgewickelt werden. Dabei können im Zuge dieser Neuerung weiterhin erstmal nur Privatpersonen selbst das Verfahren nutzen.
Der Kunde benötigt einen modernen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion, ein Smartphone mit dem installierten Programm „Ausweisapp2“ oder wahlweise ein Ausweislesegerät. Zulassungen auf Unternehmen bzw. die Zulassung durch Bevollmächtigte sind in diese Umsetzungsstufe des iKfz-Verfahrens noch nicht integriert. Auch Sonderfälle wie Wechsel-, Rote, Oldtimer-, Diplomaten, Ausfuhr und Grüne Kennzeichen sowie minderjährige Antragssteller sollen Bestandteil der nächsten Stufen sein, die laut Bundesministerium zeitnah folgen werden.

Der Leiter der Zulassungsstelle des Westerwaldkreises, Sven Reichwein, empfiehlt allen Interessierten einfach mal reinzuschnuppern und sich über das Verfahren zu informieren. Das „iKfz-Verfahren“ ist ein Musterbeispiel für die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung und in vielerlei Hinsicht ein Vorzeigeprojekt des eGovernment, so Reichwein.
Die Kreisverwaltung hat dazu viele Informationen gebündelt unter https://www.westerwaldkreis.de/kfz-zulassung.html bereitgestellt und steht den Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Servicezeiten gerne beratend zur Verfügung.
Für Anwendungsprobleme innerhalb begonnener internetbasierter Zulassungsvorgängen ist die KommWis, Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH in Mainz, zuständig. Die örtliche Zulassungsstelle hat aktuell leider keine Zugriffsmöglichkeit auf das Onlineverfahren. Die Verwaltungen des nördlichen Rheinland-Pfalz haben im Rahmen eines kürzlich durchgeführten Erfahrungsaustausches beim Verkehrsministerium bereits für die kurzfristige Einrichtung einer landesweiten Telefonhotline, auch am Wochenende, stark gemacht. Damit würde die vermehrte Nutzung und auch die fehlerfreie Durchführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung gefördert werden.
iKfz soll ausdrücklich nicht zu einer Serviceverlagerung ins Internet dienen, betont Reichwein. Die Fahrzeughalter/innen werden weiterhin alle Zulassungsvorgänge im Westerwaldkreis in gewohnter Weise bei der Kreisverwaltung in Montabaur bzw. den Außenstellen der Verbandsgemeinden in Hachenburg und Westerburg durchführen können. Durch das Online-Verfahren wird das Serviceangebot zukunftsfähig digital ergänzt. Es wird weiterhin immer Fallkonstellationen geben, die einen Behördengang unumgänglich machen. Aber auch hier wird stetig an der Verbesserung der Servicequalität gearbeitet. (Kreisverwaltung Westerwald)

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