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Rhein-Sieg-Kreis (db) – Obwohl Deutschland seit 2008 als tollwutfrei gilt, laufen nach wie vor Überwachungs- und Untersuchungsmaßnahmen – auch im Rhein-Sieg-Kreis. Darauf macht das Kreisveterinäramt anlässlich des Welt-Tollwut-Tages am 28. September 2019 aufmerksam.
Dass von Füchsen in Deutschland inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht, wurde durch die flächendeckende Köderimpfung erreicht. Sie gelten als Hauptüberträger des Virus‘. Auch der konsequente Impfschutz bei Haustieren, wie Hund und Katze, ist wichtig.

„Am 03. Februar 2006 ist in der Nähe von Mainz der letzte tollwütige Fuchs amtlich diagnostiziert worden – seitdem gab es in ganz Deutschland keinen Nachweis über Tollwut mehr“, so der Leiter des Veterinäramtes des Rhein-Sieg-Kreises, Dr. Johannes Westarp. „Zwar können Fledermäuse das Virus noch in sich tragen, das Übertragungsrisiko auf andere Tiere und den Menschen ist allerdings viel geringer, als es bei Füchsen der Fall war“.
Da nicht auszuschließen ist, dass das Tollwutvirus wieder über Tiere aus dem Ausland eingeschleppt wird, werden jedes Jahr 20 bis 30 Füchse aus dem Rhein-Sieg-Kreis, die wegen verdächtiger Symptome erlegt oder tot aufgefunden wurden, im Rahmen eines Monitorings an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld geschickt. Alle Untersuchungsergebnisse waren bisher negativ.
Insbesondere in Asien und Afrika ist die Tollwut noch weit verbreitet. Weltweit sterben etwa 59.000 Menschen pro Jahr an dieser Infektion. Tollwut ist fast immer tödlich. Daher ist es sinnvoll, wenn sich Reisende informieren, ob es in ihrem Ferienland Tollwut gibt. „Wilde Tiere und auch streunende Hunde sollten nicht angefasst werden. Auch zugelaufene Hunde dürfen aus tierseuchenrechtlichen Gründen keinesfalls aus Urlaubsregionen nach Deutschland eingeführt werden“, so Dr. Johannes Westarp weiter.
Auch wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich vorher genau darüber informieren, welche Vorschriften gelten. Die Tollwutimpfung gehört auf jeden Fall dazu und wird auch im EU-Heimtierpass vermerkt.
(Quelle: Pressemitteilung, Rhein-Sieg-Kreis)

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus den Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern gelten strenge rechtliche Regelungen. Eine gültige Tollwutimpfung der Tiere ist grundsätzlich Pflicht. Aus Gründen der Vorsorge sollte jedoch auch im üblichen Umgang mit dem Haustier auf eine regelmäßige Schutzimpfung geachtet werden.