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Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Führens einer Schreckschusswaffe ein Ermittlungsverfahren gegen einen 43-jährigen Deutschen aus dem Rhein-Lahn-Kreis.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Spätnachmittag des 21.08.2019 im Bereich des Kurparks in Bad Ems einen 35-jährigen polnischen Staatsangehörigen mit einem Messer und einer Schreckschusswaffe sowie mit Schlägen und Tritten angegriffen und hierbei erheblich verletzt zu haben. Der Geschädigte befindet sich derzeit in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, schwebt aber nach hier vorliegenden Erkenntnissen nicht in Lebensgefahr.

Der Beschuldigte wurde heute der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erlassen hat.

Der Beschuldigte, dessen Schuldfähigkeit im Rahmen der weiteren Ermittlungen zu prüfen sein wird, hat im Rahmen der Vorführung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Über das Motiv der Tat oder deren sonstige Hintergründe liegen den Strafverfolgungsbehörden bislang noch keine belastbaren Informationen vor. Zur weiteren Aufklärung wurden deshalb ergänzende Ermittlungen veranlasst. (Staatsanwaltschaft Koblenz)

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