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Gute Nachrichten für Karnevalsvereine bei uns in der Region. Sie müssen nun doch keine verschärften Auflagen für ihre Zugmaschinen befürchten. Darauf hat sich das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium mit den Rheinischen-Karnevals-Korporationen und die Arbeitsgemeinschaft Koblenzer Karneval verständigt. Alte Traktoren die keine Betriebserlaubnis für Feldwege oder Straßen haben, sind meist bei kleineren Umzügen vor die Karnevalswagen gespannt. Nach den europäische Richtlinien wäre die Betriebserlaubnis aber nötig, bis jetzt. Der TüV muss die Traktoren aber weiterhin begutachten.

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