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Zu Jahresbeginn ist in Rheinland-Pfalz der neue ESF-Förderansatz „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ gestartet. Landesweit werden im Jahr 2018 dreißig Projekte durchgeführt, die durch ihre innovative Herangehensweise dazu beitragen sollen, die Beschäftigungsfähigkeit von langzeitleistungsbeziehenden Menschen in Rheinland-Pfalz zu steigern und ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern.

„Mit dem Bedarfsgemeinschaftscoaching verfolgen wir flächendeckend einen neuen und innovativen Ansatz, den wir zuvor in der Westpfalzinitiative und zwei weiteren Modellprojekten des Landes erprobt haben. Die Betreuung der Teilnehmenden erfolgt überwiegend als aufsuchende Arbeit, das heißt die Sozialpädagogen und Sozialarbeiter kommen zu den Menschen nach Hause. Sie wenden sich zudem nicht nur der einzelnen Person zu, sondern betrachten das ganze familiäre Lebensumfeld, im Sinne des SGB II eben die Bedarfsgemeinschaft“, erklärte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Dadurch soll bei Bedarf auch eine Verbesserung der Situation der in den Familien lebenden Kinder erreicht werden, zum Beispiel indem die schulische Situation in den Blick genommen wird und Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Eingefahrene familiäre Strukturen, die ein Abhängigkeitsverhältnis von staatlichen Leistungen auch in der Zukunft erwarten lassen, werden gezielt angegangen.

Für die Projekte wurden 2,17 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und 1,12 Millionen Euro aus Mitteln des Landes bewilligt. Sie werden außerdem aus Mitteln der Jobcenter gefördert. Sie sollen rund 1.200 Menschen perspektivisch auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorbereiten.

Ziel der dreißig neuen Projekte ist es auch, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder am sozialen Leben teilhaben und das Zusammenleben in den Familien gestärkt wird. Die Projekte sollen außerdem auf weiterführende Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, wie beispielsweise den ESF-Förderansatz „Perspektiven eröffnen“ oder andere Qualifikationsmaßnahmen der Jobcenter, vorbereiten.

„Im Zusammenspiel mit bereits bestehenden ESF-Förderansätzen sowie den Regelinstrumenten des SGB II entsteht damit erstmals eine Integrationskette für alle Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, die von einer intensiven Betreuung im Familienumfeld bis hin zur Arbeitsmarktintegration reicht“, erklärte Bätzing-Lichtenthäler. Das Land reagiere damit flexibel auf die Bedarfe vor Ort.