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Fachministerkonferenz stellt wichtige Weichen bei Arzneimittelversorgung, Kinderschutz und dem Nationalen Pandemieplan

Heute beginnt die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Bodensee. Unter anderem befassen sich die Fachministerinnen und -minister mit der Anpassung von Finanzierungen von Apotheken, dem Verbot von zielgerichteter Werbung für Kinder und der Aufstellung eines nationalen Pandemieplans.

Apotheken haben einen erheblichen Mehraufwand im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die gehäuft auftretenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Die Gesundheitsministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder wollen daher den Bund auffordern, gemeinsam mit den Ländern neue Finanzierungskonzepte für Apotheken zu erarbeiten, die insbesondere die flächendeckende Arzneimittelversorgung im Fokus haben. „Apotheken vor Ort tragen wesentlich zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei. Der bereits seit Jahren andauernde kontinuierliche Rückgang der Apothekendichte wird bei weiterem Voranschreiten negative Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, insbesondere in der Fläche, haben. Wir müssen heute eine grundsätzliche Anpassung der Finanzierung von Apotheken gewährleisten, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung von morgen zu sichern“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch im Vorfeld der Fachministerkonferenz. Es sei wichtig, dass das Thema in Friedrichhafen behandelt würde, so der Minister.

Der besondere Wert der Apotheken vor Ort wurde während der Corona-Pandemie offensichtlich. Apotheken vor Ort waren durch die Herstellung von Desinfektionsmitteln, die Ausgabe von FFP2-Masken an vulnerable Patientengruppen, die Durchführung von Corona-Schnelltests, das Ausstellen von Impfzertifikaten, die Coronaimpfstoff-Versorgung der Arztpraxen und das Impfen in Apotheken eine zentrale Säule in der Pandemiebekämpfung. Darüber hinaus tragen Apotheken durch die Eigenherstellung von Arzneimitteln oder den gezielten Austausch von ärztlich verschriebenen Fertigarzneimitteln ganz maßgeblich zur Abmilderung der Auswirkungen der aktuell auch bei lebenswichtigen Arzneimitteln verstärkt auftretenden Lieferengpässe bei.

Auch ein mögliches Werbeverbot für an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel steht auf der Tagesordnung. „Das Ernährungsverhalten und somit mögliches Übergewicht im Kindes- und Jugendalter wird durch Werbung maßgeblich beeinflusst. Übergewicht und damit einhergehende Folgeerkrankungen stellen eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Besonders Kinder werden hart getroffen. Es ist richtig, dass wir in der anstehenden Gesundheitsministerkonferenz fordern wollen, dass das Marketing für ungesunde Lebensmittel mit hohem Gehalt an zugesetztem Zucker, sowie mit hohem Salz- oder Fettgehalt, angelehnt an die WHO Nährwertprofile, nicht an Kinder gerichtet sein darf und der Rundfunkstaatsvertrag entsprechend ergänzt wird“, sagte der Gesundheitsminister. Da die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen der Lebensmittelindustrie Kinder bislang nicht habe effektiv schützen können, sei eine klare Werberegulierung ein wichtiger und verhältnispräventiver Baustein, um ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu fördern, so Hoch.

Das Ernährungsverhalten von Kindern wird nachhaltig durch Lebensmittelwerbung beeinflusst. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass das Ernährungsverhalten in dieser Lebensphase entscheidend für das weitere Leben prägt. Vor allem zucker- und fetthaltige Süßwaren und Getränke werden besonders beworben. Ein übermäßiger Verzehr entsprechender Lebensmittel trägt jedoch u.a. zur Entstehung von Übergewicht und ernährungsmitbedingten Erkrankungen wie Diabetes bei. Auch fördert eine hohe und häufige Zuckerzufuhr die Entstehung von Zahnkaries. Neben den Beeinträchtigungen für die Kinder selbst verursachen diese Erkrankungen zudem hohe Kosten für das Gesundheitssystem.

Ebenfalls debattiert werden soll, den bestehenden Nationalen Pandemieplan (NPP) des Bundes zu überarbeiten und zu aktualisieren um künftig auf potentielle neue Pandemien vorbereitet zu sein. „Wir haben in der SARS-CoV-2-Pandemie zahlreiche Erfahrungen und Erkenntnisse sammeln können. Jetzt geht es darum aus diesem Erfahrungsschatz zu lernen und das Gelernte sinnvoll zu nutzen um im Fall der Fälle einer möglichen erneuten Pandemie schnell handeln zu können, zum Schutz und zum Wohl Aller. Ich begrüße es daher, die notwendigen Schritte für eine Überarbeitung des Nationalen Pandemieplans durch den Bund schnellstmöglich in die Wege zu leiten“, sagte Hoch vor der Gesundheitsministerkonferenz.

Die SARS-CoV-2-Pandemie hat gezeigt, dass die bestehenden, meist auf Influenza ausgerichteten Pandemiepläne des Bundes und der Länder einer Aktualisierung, Überarbeitung und Erweiterung auch auf andere pandemische Atemwegsinfektionen bedürfen. Aktuell befinden wir uns in einer nach- oder interpandemische Phase, die genutzt werden sollte, die bisherigen Pandemiepläne weiterzuentwickeln und neu zu konzipieren, um mit einem allgemeingültigeren Handlungsleitfaden bestmöglich auf eine potentielle neue Pandemie vorbereitet zu sein. Noch sind die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der SARS-CoV-2-Pandemie sehr präsent, weshalb möglichst schnell mit der Ausgestaltung eines neu aufgelegten Nationalen Pandemieplans begonnen werden sollte. Sobald der Nationale Pandemieplan überarbeitet wurde, können die Länder beginnen ihre länderspezifischen Pandemiepläne darauf basierend anzupassen. (Quelle Staatskanzlei Mainz)

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