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Altenkirchen, 30. März 2021. Von der Insolvenz der Bremer Greensill Bank ist auch der Landkreis Altenkirchen betroffen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Altenkirchen hat hier zuletzt in den Jahren 2019 und 2020 Termingelder in Höhe von insgesamt 3,6 Millionen Euro angelegt. Zwischenzeitlich wird gegen die Greensill Bank wegen Bilanzbetrugs ermittelt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat die Koblenzer Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock und Partner mit der Wahrnehmung seiner Interessen betraut. Derzeit wird die Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren vorbereitet. Rechtliche Schritte, auch in Kooperation mit anderen geschädigten Kommunen, werden geprüft. Das operative Geschäft des AWB ist nicht gefährdet.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen verfügt über Geldmittel, die zum einen der Deckung des laufenden Geschäftsbetriebes dienen und zum anderen für die an der ehemaligen Hausmülldeponie in Nauroth vorzunehmenden Maßnahmen vorgesehen sind. Letztere wurden bisher als Termingelder angelegt. Da es sich bei Termingeldern um keine spekulative Anlageform handelt (ähnlich einer Spareinlage), entspricht diese Form der Geldanlage den geltenden kommunalrechtlichen Regelungen (vgl. § 57 Landkreisordnung i.V.m. § 78 Abs. 2 Gemeindeordnung sowie die hierzu ergangene Verwaltungsvorschrift) sowie den ergangenen verwaltungsinternen Anweisungen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen unterhält seit dem Jahr 2015 auch geschäftliche Beziehungen zur Greensill Bank AG (Bremen). Seitdem wurden verschiedene Termingelder bei der Greensill Bank AG angelegt. Die Vermittlung dieser Einlagen erfolgte, wie bei den übrigen Geldanlagen seit vielen Jahren praktiziert, über einen Finanzvermittler. Im Zeitpunkt der beiden letzten Geldanlagen im Dezember 2019 (2,0 Mio. €) sowie im September 2020 (1,6 Mio. €) wies die Greensill Bank AG jeweils ein Rating der Stufe A- auf. Die Bilanzsumme der Bank belief sich zum 31.12.2020 auf einen Betrag von rd. 4,5 Mrd. €.

Die Abwicklung der Termingeldeinlagen mit der Greensill Bank AG stellte sich in der Vergangenheit auch problemlos dar. Die jährlichen Zinszahlungen erfolgten termingerecht (zuletzt am 20.12.2020); fällige Rückzahlungen erfolgten zum fixierten Zeitpunkt.

Am 03.03.2021 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen völlig überraschend ein so genanntes Moratorium über die Greensill Bank AG an, mit der Folge, dass weder Zahlungen entgegengenommen noch getätigt werden durften. Gleichzeitig wurde ein Sonderbeauftragter der BaFin bei der Bank eingesetzt. Es wird wegen Bilanzbetrugs ermittelt und entsprechende Strafanträge wurden seitens der BaFin gestellt.

Im weiteren Verlauf wurde am 16.03.2021, auf Antrag der BaFin, durch das Amtsgericht Bremen über das Vermögen der Greensill Bank AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Frege von der Kanzlei CMS Hasche Sigle bestellt.

Die Geschäftsbereichsleitung und Werkleitung des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Altenkirchen haben unmittelbar hierauf reagiert und Kontakt zur Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock und Partner mbB (Koblenz) aufgenommen. Nach einem ersten Erörterungsgespräch am 18.03.2021 wurde der Rechtsanwaltskanzlei mit Datum vom 23.03.2021 das Mandat zur Wahrung der Interessen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Altenkirchen erteilt. Durch die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock und Partner mbB wird derzeit die Anmeldung der Forderungen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Altenkirchen im Rahmen des Insolvenzverfahrens vorbereitet. Darüber hinaus werden sowohl durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei als auch die Verwaltung alle Möglichkeiten geprüft, die zu einer Begrenzung des möglichen Schadens beitragen können. Ferner sind erste Kontaktaufnahmen zu anderen geschädigten Kommunen erfolgt und es erfolgt eine Prüfung dahingehend, ob rechtliche Schritte ggfls. gemeinsam unternommen werden.

Abschließend weist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen darauf hin, dass das „operative Geschäft“ durch die möglichen Verluste nicht gefährdet wird. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen ist weiterhin in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und insbesondere auch die an der ehemaligen Hausmülldeponie in Nauroth vorzunehmende Oberflächenabdichtung vollumfänglich durchzuführen. (Quelle Kreis Altenkirchen)