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Schnelltest-Zentren in Rheinland-Pfalz: Kreisgruppe des Gemeinde- und Städtebundes sieht Betrieb durch Freiwillige Feuerwehren kritisch

Fieberambulanzen an Krankenhäusern sollen wieder aktiviert werden 

Altenkirchen/Kreisgebiet. Die Ankündigung des Landes Rheinland-Pfalz, zum 1. März flächendeckend Testzentren für Corona-Schnelltestungen einführen und dabei die Freiwilligen Feuerwehren mit der Durchführung beauftragen zu wollen, stößt bei Kreis, Verbandsgemeinden und Feuerwehren vor Ort auf Unverständnis. 

Mit Schreiben vom 19. Februar, das naturgemäß erst am Wochenende bei den Verwaltungen einging, teilten Innenministerium, die kommunalen Spitzenverbände und der Landesfeuerwehrverband mit, dass man sich darauf verständigt habe, die Freiwilligen Feuerwehren mit der Durchführung von Schnelltests (PoC-Antigentests) auf das Corona-Virus zu beauftragen. „Ihre gemeinsame Nachricht vom 19. Februar sorgte innerhalb der Kreisgruppe Altenkirchen im Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für Unverständnis“, schreibt der Vorsitzende Fred Jüngerich, Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld, stellvertretend für die sechs Verwaltungschefs der VGs nach einem gemeinsamen Gespräch mit Landrat Dr. Peter Enders in einer Antwort an das Innenministerium.

Weiter heißt es dort: „Ungeachtet dessen, dass wir die Zuständigkeit der Freiwilligen Feuerwehren - insbesondere vor dem Hintergrund der neuesten Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) im Hinblick auf den eingeschränkten Amtshilfegrundsatz - für bedenklich erachten, halten wir die Verfahrensweise, die zur Information der örtlichen Feuerwehren gewählt wurde, für inadäquat. Ohne Erlass einer auf das LBKG gestützten Rechtsverordnung entbehrt die Übertragung der Aufgabe ‚Einrichtung von Testzentren bei den örtlichen Feuerwehren‘ unseres Erachtens einer rechtlichen Basis.“

Allerdings belässt man es nicht bei der Kritik am Weg der Kommunikation, sondern lenkt den Fokus „auf eine Vielzahl rechtlicher und tatsächlicher Fragestellungen und Aspekte“:

• Innerhalb von zwei Werktagen sei eine erbetene Rückmeldung für die Organisation einer Aufgabe auf ehrenamtlicher Basis dieses Ausmaßes nicht möglich. „Ebenso als nicht umsetzbar erachten wir die jederzeitige anlasslose Testung durch Feuerwehrangehörige ab Anfang März, da diese zunächst erfolgreich und mehrfach geimpft sein müssten“, so die Bürgermeister.

• Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr unterlagen bislang zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes einem besonderen Schutz, der sich auch in den örtlichen Hygienekonzepten spiegele. Die nunmehr von den Freiwilligen Feuerwehren erwartete Aufgabenübernahme stehe im Kontrast zu dem bisherigen Grundsatz der konsequenten Kontaktminimierung. Die Feuerwehren im Kreisgebiet hätten in ihrer originären Aufgabenzuständigkeit zum Teil mindestens einen Einsatz pro Tag, was die Übernahme der zusätzlichen Aufgabe rein praktisch erschwert.

• Die angesprochene 30-minütige Online-Schulung werde womöglich nicht dazu führen, bislang dahingehend medizinisch ungeschultes Personal ausreichend zu qualifizieren, um die Schnelltests sicher und für die zu testende Person verletzungsfrei durchführen zu können. An dieser Stelle, so die Kreisgruppe, „ergeben sich zweifelsfrei vielfältige haftungsrechtliche Fragestellungen, mit denen sich die Verbandsgemeinden als Träger der Feuerwehren auseinanderzusetzen haben.“ Beispielhaft wird ein Fragenkatalog aufgeführt: Besteht ein Haftungsausschluss bei Verletzungen der zu testenden Person durch das durchführende Personal? Wie stellt sich die Situation bei Ansprüchen Dritter im Falle einer fehlerhaften Testung oder falschen Auswertung für das durchführende Personal dar? Wie ist die versicherungsrechtliche Situation im Falle einer Covid-Ansteckung des Feuerwehrangehörigen zu beurteilen? Liegt ein Dienstunfall vor? Wem obliegt insofern die Beweislast?

• Hinsichtlich der Kostenerstattung wird im Schreiben des Landes ausgeführt, dass der Bund die Kosten für die Ausgaben der Schnelltests mit bis zu 9 Euro pro Test erstattet. Zusätzlich werde jeder Abstrich mit 9 Euro vergütet. Für die Verbandsgemeinden als Träger der kommunalen Feuerwehren sei derzeit nicht ersichtlich, ob die Erstattung kostendeckend sein wird. Dies sei von der Anzahl der Testungen, aber auch von anderen Faktoren abhängig. Und: „Ungeachtet dessen haben Arbeitgeber unselbständig beschäftigter Feuerwehrangehöriger einen grundsätzlich im LBKG verankerten Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls. Im Hinblick auf die derzeit nicht absehbare Zeitspanne wird es insoweit zu Widerständen und Forderungen der Arbeitgeber gegenüber den Verbandsgemeinden als Träger der Feuerwehren kommen. Wer erstattet den Arbeitgebern den Verdienstausfall?“ 

Landrat und Bürgermeister wollen sich nach internen Abstimmungen mit den Feuerwehren am Dienstag erneut zum Thema verständigen. Landrat Enders hatte sich bereits am Wochenende mit der Geschäftsführung der DRK-Trägergesellschaft Süd-West in Verbindung gesetzt. Die DRK-Kliniken in Altenkirchen und Kirchen, so das Ergebnis, seien bereit, die im letzten Jahr eingerichteten Fieberambulanzen für die nun vorgesehene Testzwecke wieder in Betrieb zu nehmen – mit entsprechender Unterstützung durch das Land. (Quelle Kreis Altenkirchen)

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