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Nach intensiven Verhandlungen hat das Bäckerhandwerk in NRW und den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier in der vierten Verhandlungsrunde einen neuen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft NGG abgeschlossen.
Der Entgelttarifvertrag vom 3. Juni 2019 behält unverändert seine Gültigkeit bis zum 28. Februar 2021.
Ab dem 1. März 2021 erhöhen sich die Entgelte in den Tarifgruppen 1-14 um 1,9 %, in der Tarifgruppe 15 um 60 Cent und in der Tarifgruppe 16 um 50 Cent.
Ab dem 1. Februar 2022 erhöhen sich die Entgelte in den Tarifgruppen 1-14 um 1,9 %, in der Tarifgruppe 15 um 60 Cent und in der Tarifgruppe 16 um 50 Cent.
Die überproportionale Erhöhung in den Entgeltgruppen 15 und 16 verhindert, dass die Entgelt- Schere bei diesen beiden unteren Tarifgruppen künftig weiter auseinander geht.
Für die außergewöhnlichen Erschwernisse während der Corona-Pandemie erhält jeder Mitarbeiter vollzeitäquivalent einen betrieblichen Corona-Bonus in Höhe von 200 Euro, zahlbar bis zum 31.12.2020.
Der Tarifvertrag ist erstmalig kündbar zum 1. Januar 2023.

„Das Bäckerhandwerk hat in NRW in den vergangenen sieben Krisenmonaten mehr als 250 Mio. Euro Umsatz verloren. Trotz dieser massiven Umsatzrückgänge erfahren unsere geschätzten Beschäftigten durch diese Einigung eine angemessene Entgeltanpassung, zugleich ermöglicht der maßvolle und langfristige Tarifabschluss unseren Betrieben in der aktuell wegen der Corona- Pandemie nur sehr schwer planbaren Wirtschaftslage eine mittelfristige Planungssicherheit unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Belange.“, so die beiden Verhandlungsführer Heribert Kamm und Bernd Siebers, „das Bäckerhandwerk bietet damit Sicherheit in unsicheren Zeiten“.
Der neue Entgelttarifvertrag hilft dabei sicherzustellen, dass die vielen familiengeführten Betriebe in unserer Branche mit ihren zukunftsfähigen Arbeitsplätzen auch weiterhin qualifizierte und hochmotivierte Mitarbeiter finden und wir eine gute Chance haben, die Corona-Pandemie gemeinsam gut zu überstehen. (Quelle Verband Rheinisches Handwerk)