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Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. In dem Gesetz ist für Beschäftigte in der Altenpflege eine gestaffelte Prämie von bis zu 1.000 Euro vorgesehen.

„Rheinland-Pfalz wird den nicht vom Bund finanzierten Teil der Corona-Prämie für die Beschäftigten in der Altenpflege im Land aus Landesmitteln aufstocken. Dies ist ein Zeichen der besonderen gesellschaftlichen Wertschätzung der Menschen, die in Rheinland-Pfalz in den Einrichtungen der Altenhilfe während der Corona-Krise Großes leisten“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler im Anschluss an die heutige Sitzung des Ministerrates.

Die Pflegeeinrichtungen im Altenhilfebereich werden durch das Gesetz zur Zahlung von gestaffelten Corona-Prämien an ihre Beschäftigten verpflichtet. Diese Aufwendungen werden den Pflegeeinrichtungen durch die soziale Pflegeversicherung und im ambulanten Bereich anteilig durch die Gesetzliche Krankenversicherung im Wege der Vorauszahlung erstattet. In dem Gesetz ist für Beschäftigte in der Altenpflege je nach Arbeitsumfang eine gestaffelte Prämie von bis zu 1.000 Euro vorgesehen.

Diese Prämie kann durch die Länder oder die zugelassenen Pflegeeinrichtungen gestaffelt auf bis zu 1.500 Euro erhöht werden. Der Höchstbetrag ist dabei für Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung vorgesehen. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine gestaffelte Prämie erhalten. In der zweiten Jahreshälfte will die Bundesregierung entscheiden, in welchem Umfang der Bund Zuschüsse für den Bonus gewährt.

„Ich freue mich, dass die Beschäftigten in der Altenpflege mit dem Pflegebonus Anerkennung für ihre wichtige Arbeit erhalten. Die Pflegekräfte in unserem Land sind wertvoll für unsere Gesellschaft und verdienen unser aller Dank“, betonte Ministerpräsidentin Dreyer.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ergänzte: „Rheinland-Pfalz nutzt die im Bundesgesetz vorgesehene Möglichkeit, den einmaligen Bonus für die Pflegekräfte aufzustocken. Ich bedaure jedoch, dass dies ohne die Beteiligung der Arbeitgeber in der Pflege passiert.“

Zudem bekräftigte sie die Forderung nach einem flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege. „Ich werde mich weiter dafür stark machen, so dass die Pflegekräfte auch nach der Corona-Pandemie finanziell bessergestellt werden“, sagte die Ministerin.

In Rheinland-Pfalz arbeiten rund 55.000 Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe. Es wird von Kosten für den Pflegebonus im Rahmen eines Nachtragshaushaltes in Rheinland-Pfalz von 18 bis 22 Millionen Euro ausgegangen.

  (Quelle Staatskanzlei Mainz)