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20190710 KirchenerStadtfestKirchen. Die gesamte Region kann sich bereits jetzt auf das 16. Kirchener Stadtfest am Sonntag, den 03. November 2019 freuen. Das alljährliche Veranstaltungshighlight präsentiert sich im Kirchener Stadtkern vom Rathausplatz über die Linden, Brücken- und Bahnhofstraße bis hin zum Bahnhofsvorplatz. Mit großem Engagement und vielen tollen Ideen gestalten immer wieder aufs Neue viele Vereine, Firmen, Marktbeschicker, Künstler, Einzelhändler und Private die Großveranstaltung mit und werden wieder zu einem Bummel durch die Straßen und die angrenzenden, öffentlichen Gebäude einladen.

Beim Live-Bühnenprogramm empfehlen sich auf dem oberen Parkdeck in der Lindenstraße nonstop von 11 bis 18 Uhr heimische Musik- und Tanzgruppen sowie Vereine. Die Verbandsgemeinde-Jugendpflege organisiert besondere Talente für ein abwechslungsreiches Kinder- und Familienprogramm. Anschließend steigt ab 18 Uhr das große Stadtfest-Finale mit gleich zwei Bands. Mit von der Partie sind am 03. November erstmals „HEY KÖLLE“ mit den beliebtesten und bekanntesten Songs von Brings, den Höhnern, BAP, Bläck Fööss, Paveier, Klüngelköpp, Räuber, Domstürmer, Boore, Kasalla oder Cat Ballou. Und weiter geht’s bis 22 Uhr mit einem „best of“ der Deutsch-Rock-Geschichte, präsentiert von der Band saftWerk

Vorwiegend die Innenräume des Ratssaales und der Villa Kraemer werden durch die heimischen Künsterlinnen und Künster zur Austellung ihrer Kreativangebote genutzt. Die Einzelhändler laden zu einem verkaufsoffenen Sonntag ein. Die drei Kirchengemeinden zelebrieren um 11 Uhr auf der Bühne des Parkdecks einen ökumenischen Gottesdienst.

Jeder, der sich mit einem Marktstand oder einer Präsentation an der Festlichkeit beteiligen möchte, ist herzlich dazu eingeladen, seine Anmeldung mittels eines eigenen Formulars über den Organisator Sven Wolff, Stabsstelle für Vereine, Ehrenamt und Touristik, Lindenstraße 3, 57548 Kirchen, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax: 02741/688242, bis spätestens zum 30. September 2019 einzureichen. Unter den v. g. Kontaktdaten kann das entsprechende Anmeldeformular angefordert werden. (VG Kirchen)