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Bis zum 30. November 2021 läuft die neue Runde für das nationale Auswahlverfahren zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. In einem zweijährigen Turnus haben die Antragstellenden die Möglichkeit, sich mit ihrer Kulturform um die Aufnahme ins Verzeichnis zu bewerben. Die neue Bewerbungsrunde startete am 1. April 2021. Anträge können beim Kulturministerium eingereicht werden.

„Rheinland-Pfalz ist ein Kulturland. Wir wollen die Türen zu unserem immateriellen kulturellen Erbe durch eine Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis öffnen und Gebräuche und Traditionen über die Landesgrenzen hinaus bekannt machen. Ich freue mich über jeden Antrag, der dazu führt, die kulturelle Vielfalt im Land auch für nachfolgende Generationen sichtbar zu machen“, betont Kulturminister Prof. Dr. Konrad Wolf.

Es können sich Gruppen, Einzelpersonen und Gemeinschaften bewerben, die die kulturellen Ausdrucksformen selbst praktizieren und pflegen. Diese umfassen u. a. Bräuche, Traditionen, Wissen und Fertigkeiten. Es besteht auch die Möglichkeit, sich für das Register Guter Praxisbeispiele zu bewerben. Dort liegt der Fokus auf dem Erhalt des immateriellen Kulturerbes durch Programme, Projekte oder Tätigkeiten.

Die UNESCO-Liste umfasst derzeit 113 Kulturformen und 13 Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Erst Mitte März hatte die Kulturministerkonferenz gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unter anderem die Aufnahme der Hüttenkultur im Pfälzerwald sowie der Weinkultur in Deutschland beschlossen. Die Anträge waren von rheinland-pfälzischen Gruppen gestellt worden.

Ziel des Verzeichnisses ist es, die Vielfalt immaterieller Kulturformen in und aus Deutschland sichtbar zu machen. Gleichzeitig soll dadurch die Aufmerksamkeit für lebendige Traditionen erhöht werden. Als Immaterielle Kulturformen zählen z. B. Feste, Musik, darstellende Künste, mündlich überlieferte Traditionen, Handwerkskünste und Bräuche im Umgang mit der Natur.

Eingereichte Anträge werden vom rheinland-pfälzischen Kulturministerium auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Ein Expertengremium unterstützt hierbei das Fachministerium bei der fachlichen Bewertung der eingereichten Bewerbungen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Anträge durch das Land Rheinland-Pfalz an die Deutsche UNESCO-Kommission weitergeleitet werden. (Quelle Staatskanzlei Mainz)