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Die Selbsthilfekontaktstelle im Gesundheitsamt des Landkreises Limburg-Weilburg unterstützt die Initiative zur Gründung einer Selbsthilfegruppe für Betroffene am Chronischen Fatique-Syndrom/Myalgischer Enzephalomyelitis (ME/CFS) in Limburg.
Das erste Treffen findet am Dienstag, 19. Juli 2022, um 18 Uhr in Limburg statt. Beim ersten Treffen wird eine Mitarbeiterin von der Selbsthilfekontaktstelle für Fragen gerne zur Verfügung stehen. Eine Teilnahme ist ausschließlich nach vorheriger, verbindlicher Anmeldung möglich, um die maximale Teilnehmerzahl einhalten zu können. Der Besuch der Gruppe ist vertraulich und kostenfrei. Interessierte sind herzlich willkommen!
Das chronische Fatique-Syndrom geht einher mit anhaltender Müdigkeit, Antriebslosigkeit sowie unüberwindbarer körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung. Es beeinträchtigt das Leben der Betroffenen nachhaltig, die physische und mentale Leistungsfähigkeit ist stark herabgesetzt und lässt sich selbst durch viel Schlaf nicht beseitigen. Der Wunsch der Initiatorin ist es, eine Selbsthilfegruppe ins Leben zu rufen und sich in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen über den Umgang mit den alltäglichen Anforderungen, den aktuellen Stand der Forschung oder über Möglichkeiten der Verbesserung von Lebensqualität auszutauschen.
Interessierte an der Selbsthilfegruppe in Limburg wenden sich vertrauensvoll an die Selbsthilfekontaktstelle, telefonisch unter 06431 296-635 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Weitere Informationen gibt es unter www.selbsthilfe-limburg-weilburg.de. (Quelle Stelbsthilfe Limburg)

Limburg-Weilburg. Seit einigen Wochen ist auch im Landkreis Limburg-Weilburg die deutlich ansteckendere SARS-CoV-2-Variante Omikron BA5 dominant. Trotz der milden Witterung steigen dadurch die Fallzahlen kontinuierlich an. Es ist daher erforderlich, die Abläufe im Gesundheitsamt erneut anzupassen.
Bei einem positiven PCR-Test sind Sie per hessischer Landesverordnung automatisch zur häuslichen Isolierung verpflichtet. Es besteht keine Notwendigkeit, einen Quarantänebescheid zu erhalten. Zum Nachweis bei Ihrem Arbeitgeber genügt die Vorlage des PCR-Testergebnisses. Auch zum Antrag des Arbeitgebers auf Lohnkostenerstattung beim Regierungspräsidium Darmstadt ist dieses Laborergebnis ausreichend. Der bisherige Service des Versands von Quarantänehinweisen durch das Gesundheitsamt wird daher eingestellt. Sie haben jedoch unverändert die Möglichkeit, sich eine entsprechende Bescheinigung auf der Seite des Landkreises herunterzuladen und mit Ihren persönlichen Daten zu ergänzen. Das CLIMEDO-Symptomtagebuch wird Ihnen per E-Mail oder SMS zugestellt. Bitte füllen Sie es regelmäßig aus und ergänzen beim ersten Mal alle fehlenden Daten zu Ihrer Person. Darüber hinaus erfolgt regelhaft keine Kontaktaufnahme mehr durch das Gesundheitsamt mit Ihnen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite

https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/leben-im-landkreis/gesundheit/informationen-zum-corona-virus/informationen-fuer-buergerinnen-und-buerger