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Ab 1. Juli gelten neue Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ein Überblick:

Durch das Flexirentengesetz ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten und den vorzeitigen Altersrenten, denn ab Juli fällt die feste Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro im Monat weg. Stattdessen kann nun bis zu 6 300 Euro im Jahr hinzuverdient werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt. Bei einem höheren Verdienst, gibt es eine Teilrente, die individuell berechnet wird. Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen weiterhin nur Altersrentner, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben.

Nicht nur die Renten steigen zum 1. Juli um 1,9 Prozent, auch die Freibeträge für eigenes Einkommen bei den Hinterbliebenenrenten erhöhen sich. Die neuen Freibeträge liegen bei monatlich 819 Euro (bisher 803 Euro), für jedes Kind erhöhen sie sich um 173 Euro. Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner können also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf die Hinterbliebenenrente auswirkt.
Waisen können zu ihrer Waisenrente unbegrenzt dazu verdienen.

Ab 1. Juli gilt auch eine neue Pfändungsfreigrenze: Jetzt dürfen pfändbare Beträge auch bei Rentnern erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1 140 Euro (vorher 1 080 Euro) einbehalten werden.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.