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Erster Kreisbeigeordneter Tobias Gerhardus: „Folgekosten im Auge behalten!“

Altenkirchen/Kreisgebiet. „An Geld fehlt es nicht“, heißt es allenthalben in diesen Tagen, wenn über die digitale Ausstattung der Schulen gesprochen wird. Diese Botschaft kam auch vom Bund-Länder-Gipfel im Bundeskanzleramt in der letzten Woche. Gleichwohl: Die Bereitstellung von Fördergeldern ist die eine Seite der Medaille, die praktische Umsetzung vor Ort die andere, wie die Kreisverwaltung Altenkirchen aktuell erläutert.

„Im Rahmen des Digitalpakts I stehen dem Kreis AItenkirchen als Schulträger von 16 weiterführenden Schulen rund 4,98 Millionen Euro zur Verfügung, inklusive eines Eigenanteils von 10 Prozent“, erläutert der zuständige Erste Kreisbeigeordnete Tobias Gerhardus. Allerdings: Der Kreis kann nicht sofort vollumfänglich über diese Mittel verfügen, sondern muss sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen. Dabei steht zunächst die digitale Infrastruktur an den Schulen auf der Prioritätenliste ganz oben. „Dafür haben die Mitarbeiter der Referate Schule, EDV und Gebäudemanagement Ende 2019 eine Bestandserhebung an allen Schulen vorgenommen“, schildert Gerhardus.


Gleichzeitig sind die Schulen bisher dazu aufgefordert, ein Medienpädagogisches Konzept zu erstellen, mit dem der Einsatz der digitalen Technik im Unterricht nachgewiesen werden soll. Diese Hürde wurde zwar beim Bund-Länder-Gipfel abgebaut, bei vielen Schulen laufen allerdings die entsprechenden Planungen. Gerhardus: „Seit dem Frühjahr erstellen die Mitarbeiter die entsprechenden Mengengerüste und ermitteln die Kosten für jede Schule. Nur mit diesen Angaben kann – bislang – ein entsprechender Antrag bei der ISB eingereicht werden. Dabei reicht für die Bewilligung eine geschätzte, pauschale Summe pro Schule nicht aus. Da die Ermittlungen aber sowieso für die Ausschreibung der Leistung erfolgen müssen, arbeiten die Mitarbeiter direkt etwas kleinteiliger, um keine Zeit zu verlieren.“ Sowohl vom Bildungsministerium als auch von der ISB habe es übrigens Lob für die Vorarbeiten gegeben. Im August wurde der so genannte Dachantrag für die ersten Maßnahmen eingereicht. Sobald dieser bewilligt ist, werden in diesem Jahr noch zwei Aufstockungsanträge folgen. Und auch im kommenden Jahr können wieder zwei Anträge gestellt werden. 

„Der Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht in den Wochen vor den Sommerferien hat uns allen deutlich vor Augen geführt, dass noch viel zu tun ist. An dieser Stelle danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Referate für ihr Engagement, denn in den letzten Wochen wurde mit Hochdruck an der Umsetzung des Digitalpakt I gearbeitet. Wir werden darin auch nicht nachlassen“, so der Kreisbeigeordnete.

Neben dem Digitalpakt I gibt es seit dem Sommer den Digitalpakt II. Hierbei handelt es sich um das so genannte „Sofortausstattungsprogramm“. Hieraus hat der Kreis Altenkirchen als Schulträger rund 558.000 Euro erhalten, um Schülerinnen und Schüler, die zu Hause kein mobiles Endgerät haben, zu unterstützen. In Rheinland-Pfalz werden die Mittel anhand eines Sozialindex auf alle Schulträger verteilt. Dieser orientiert sich an dem Anteil der Teilnehmenden an der kostenfreien Schulbuchausleihe. An den 16 Schulen in Kreis-Trägerschaft sind das 2.222 Schülerinnen und Schüler. Über einen Rahmenvertrag des Landes können die Schulträger, nach Empfehlung des Pädagogischen Landesinstituts, zwischen zwei Endgeräten wählen. In Abstimmung mit den Schulen wird der Landkreis Altenkirchen 1.036 Notebooks anschaffen. Hinzu kommen noch einmal rund 250 Geräte, die das Land Rheinland-Pfalz beisteuert. Erkennbar ist dabei aber, dass die zur Verfügung gestellten Mittel keinesfalls ausreichen werden, um allen Schülerinnen und Schülern, die der Lernmittelfreiheit unterliegen, ein entsprechendes Gerät zur Verfügung zu stellen. 

„Das Sofortausstattungsprogramm ist sicherlich ein wichtiger Schritt, jedoch muss man aufpassen, dass es zu keiner Schieflage kommt. Denn auch Familien, die gerade so über der Einkommensgrenze für die Lernmittelfreiht liegen, haben nicht immer das Geld, um ein oder mehrere Endgeräte für ihre Kinder anzuschaffen“, gibt Tobias Gerhardus zu bedenken. Auch wurde in Gesprächen mit den Schulen deutlich, dass der Umgang und das Arbeiten mit den Endgeräten geübt werden muss. Die technischen Voraussetzungen zu Hause müssten zudem geklärt sein.

Die Umsetzung des Digitalpakts Schule und der folgenden Maßnahmen ist erst der Anfang. Sorgenfalten bereiten dem Kreis aber die zukünftige Finanzierung der Digitalisierung, vor allem der technische Support, die Anschaffung weiterer Geräte und die Ausstattung der Schulen. „Dabei dürfen die Kommunen keinesfalls allein gelassen werden. Hier bedarf es einer Gesamtstrategie von Bund, Land und Kommunen“, so Gerhardus. (Quelle Kreisverwaltung Altenkirchen)